Faut Márk és Klein Menyhért krónikája 1526-1616; C sorozat, 1. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 1995)

Die Chronik

Darauff man allß bah zu Hernalß, ein khleins weglein von Wien, Euangelische prediger auffgestellt hat, (53 v-54 r ) da gar sehr vil volkh zur predigt vnd Communion hinauß sich verfüget biß auff dise zeit, mit großem grisgramen aller Pfaffen vnd Clerisei in Wien. Dises alles hat der Botschkaisch Khrieg verursacht. (55 r ) Anno 1608. 1609. Vmb dise Jahr hat die Stadt Öedenburg dem Khonig Matthiae 4000 Taller leichen muessen, daß Ir M(aies)t(ä)t die Vngrische Cron zu Prag hat abgeholet vnd zu Preßburg Darnach zum Khonig erwellet vnd gekhronet ist worden, welche 4000 Taller <die> man der Stad Noch zahlen oder an denen Taxen abgehn lassen soll. (54*) Ist der Frid mit den Türkhen auff 20 Jahr auch gemacht worden zu Wien, vnd h(err) Hanß Sigmund von Herberstein auff Constantinopel orator geschikht. Vmb dise zeit haben die türkhen Canischa gewalltig gebaut vnd befestiget. (55 r ) Anno 1610. In disen Jahr ist die Hauptmanschafft alhie zu Öedenburg, welche Zschoren Janusch ungrischer Freyherr vnd seine Tochter (:den er kheinen Sohn gehabt:) viel Jahr biß daher gehabt haben vnd von Kayser Maximiliano 2do per 5000 Taller an sich gebracht, mit Consens des Königs Matthiae 2di von diser Stadt von ehgedachten Zschurnischen erben auch vmb ehgedachtes gellt abgelost worden, dan die Stadt Jährlich, waiß nicht woher, 400 Taller den Zschurnischen erben haben destwegen geben muessen. Es khombt aber dise hauptmanschafft her von Ersten Khonig Matthia, welcher Oesterreich wegen der Ungrischen Cron bekhriegt hat vnd ist die Stadt Öedenburg damahls ein gräntzhauß auff Oesterreich gewesen. Der Palatinus soll übel zufrieden gewesen sein, daß dise haubtmanschafft nicht ein freyherr bekhommen hat. (54 v ) Diß Jahr vnd zuvor hat sich zwischen dem H(errn) D(octor) Christoff Lakner Stadrichter auch einen Ehrsamen Rath vnd zwischen H(errn) Mertt Tamischen ein handl angefangen, welcher sich allso hiellte. Wie des H(errn) Andre Schuelers seligen haußfrau auch starb, haben die Schulerischen Erben mit beystand Herrn Tamischen vnd H(errn) Dobner das gellt vnd anderß gethailt vnd dem Stadtrichter, Herrn Troisl (55 r ) vnd anderen zuegeordneten herrn nichts davon gesagt vnd begrüßt vnd gesagt die khinder waren schon vogtpar, man dorffte des Stadgerichts nichts darzue. Nun

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