Faut Márk és Klein Menyhért krónikája 1526-1616; C sorozat, 1. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 1995)
Die Chronik
< worden >, damit Sie das Regiment hinnder Ihnnen besetzen vnd gutte Policei erhalten anzustellen < werde >, Also hatt ein Efrsame) Gfemein) auff dises furhalten eines Efrsamen) Raths vnd begern auß ainer Efrsamen) Gfemein) den ganzen Rath ersetzt, vnd Ist Herr Frantz Gramer Bürgermaister, Herr Erhart Arttner Stadtrichter, Hferr) Adam Nastinger Stadt Cammerer vnd Hferr) Hanns Fewerer Stadtschreiber gewesen, vnd so Vollendt der Rath ersetzt etc., die also, wie bemelt, biß auf < Ihre> eines Efrsamen) Raths heimbkbunfft das Regiment geführt, vnd die Parteyen, so vil es sich hat laiden lassen, abgehandelt. Weiln aber die Burgerschafft wider die Päbstischen wegen außschaffung Ihrer Prediger sehr schwing waren vnd of ft sich des Nachts widerwertige hendel mit einwerffung der Fenster vnd sturmung Ihrer Benefitia zutrugen, Also Hessen sich etliche hören, das dieser ein haupttman, der ander ein Fendrich, der ein Feldtwebel vnd so Vorttan sein wolten wider die Pfaffen. Diß kam gen hoff vnd wardt einen Efrsamen) Rath furgehalten, dieselben Burger wurden auf begern des gefangnen Raths von dem Alhieigen Anwalden, wie sie dann alle nominiert waren, bei 24 inn die Burger <schafft > stuben in Arrest genommen, < vnd so nochmals ein Jeder > die musten auch so lange verbleiben, biß daß ein Efrsamer) Rath anheimbs kam, welcher < einen > Jeder vmb ein gutte Beuttelstraff wardt gestraffet. Also wurden die Babstischen nochmals alle Nacht von einem außm Rath vnd der Burgerschafft inn der Stadt, damit sie von den bösen Burschen sicher bliben, wacht gehalten, welche Vast zwei jar gewehret, das war also vnser Zubuß. Vber diß nur alles. NB. Sich zurukh etc. (9 V ) Afnnjo 1584. s Inn diesem Jar ließ ein Efrsamer) Rath von hauß zu hauß einsagen der gantzen Burgerschafft, das Sie nach dem neuen Calender die Weinnachten Feyerlich halten solten. Ob wol ein Burgerschafft der Arbeit sich endhielt, so war doch der mit keiner Andacht gefeyert, Sondern hielten diß fest nach dem Alten Calender sehr vnd hoch feyerlich zum Creuz vnd Neckhenmarkh, vnd das Gfemein) Volckh Jung vnd Alt von Kirchen alhie Heimbkam, thetten Sie mit Ihren Büxen hefftig schiessen, solchs war Burgermeister vnd Richter damals ganz zuwider, vnd herr Stadrichter als nahmens Hanns Gering, welcher ohne das ein zorniger Mann war, namb dißfals etliche gefangen, vnd wurden zu Vntterst inn thurn gelegt, Ja etliche wurden von Ihme mit einen Pusican geschlagen, die darüber sindt gestorben, vnd kam destwegen inn ein groß Recht vnd auß dem Rath, das etlich jar gewehret, < vnd hernach sein Gegentheil, so in beclagt Emerich Pappel, so inn deswegen beclagt, die sach wider Verglichen wurde>, Mußte sich mit etlichen Personen seiner Vnschuld dieser Personen freyschwern, ehe aber diß beschahe, wie wol er gefast war nach ordenlichen Termin, wurde die sach zwischen sein Gegentheil Emerich Pappei, so inn