Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)

Die Sprache des Ödenburger Gerichtsbuches (János Németh)

selbstständige sprachliche Einheiten aufzufassen, bis sprachliche Ähnlichkeit nachgewie­sen werden kann. 4 Die Einträge des GB umfassen ein Jahrhundert, die Sprache des GB ist also als Grup­pen von Variablenrealisierungen bzw. als Ordnungsprinzipien dieser Realisationen zu be­schreiben 5 (wobei bei manchen Variablen möglicherweise nur eine Gruppe, bei anderen keine nachzuweisen sein wird). Die Ausgangs fragen der linguistischen Untersuchung des GB sind die folgenden: 1. Welche sprachlichen Merkmale sind relevant? 2. Welche Text­einheiten sind als sprachliche Einheiten aufzufassen? 3. Welche relevanten sprachlichen Merkmale haben sich verändert? 4. Welche relevanten sprachlichen Merkmale haben sich nicht verändert? 3. und 4. sind weiter zu differenzieren: Welche synchronen Varianten waren bei einzel­nen Schreibern und in einzelnen Zeitabschnitten vorhanden bzw. was für sprachliche Änderungen traten auf bei einzelnen Schreibern und in der Zeit? Die mit der Selbstnen­nung des Schreibers gewonnene Sicherheit in der sprachlichen Gliederung des Textes kann weder die paläographische noch die sprachliche Analyse bieten. Man kann jedoch analogisch verfahren, hierzu bieten die 28 deutschsprachigen Priesterreverse (neben ihnen finden sich weitere 15 in Latein), eigenhändig von Ödenburger Altaristen auf die Seiten 421.-433. des Gerichtsbuches zwischen 1452 und 1504 eingetragen, eine ausge­zeichnete Grundlage (die Namen der Altaristen s. in den jeweiligen Artikeln). Die Reverse beschreiben zumeist denselben Tatbestand (dass nämlich der den Revers ausstellende Altarist das Zubehör des ihm anvertrauten Altars vollständig und unversehrt erhält), ihr Text ist deshalb zumeist derselbe. Aus dem Vergleich der Reverse geht hervor, dass ihre Schreiber den Text nicht aus einem Formelbuch abschrieben (ausgenommen den ersten Revers, wo dies unentscheidbar bleibt), sondern einen (meist den unmittelbar) vorangehenden Revers kopierten. 6 All das ist als sprachliches Merkmal des jeweiligen 4 Der Eintrag ist nicht identisch mit dem Artikel. Zwecks der Handhabbarkeit wird hier zumeist der Artikel als sprachliche Einheit aufgefasst. In linguistischen Untersuchungen muss jedoch be­rücksichtigt werden, dass die einzelnen Einträge sprachlich selbstständig sein können, s. die Re­verse 529, 537, 548. Die Einträge sind in der Edition nicht markiert. 5 Die Sonderegger'sche Theorie des Sprachwandels (im Deutschen) (1979) (vgl. auch Polenz 1999) basiert auf der Erkenntnis, dass Sprachwandel identisch ist mit der Veränderung von Variablen­realisationen. Jedoch auch Variablen können sich ändern, was in Korpusuntersuchungen berück­sichtigt werden muss. 6 Welchen genau, kann durch den Vergleich der Grammatik und des Textes der Reverse nachge­wiesen werden. Wesentlich werden die unterstrichenen Stellen des Textes des ersten Reverses (seien sie in der Reihe nach Parameter 1,2,3. ... 8. genannt) in einigen Reversen geändert (textuell, grammatisch) bzw. der Text wird ergänzt. 529/1. 28. Juli 1452 It(em) Ich Simon Freieich capplan czu sand Gerig allerheilig altar pechen, das ich den en erreberen weisen purigcrmaistcr, lichter vnd rat der stat czu ednwurg verlubt hab das ich alles das was ich pei dem egnantten alltar erübrig vnd czu wegen pring das ich das als dopei lassen wil vnd do wan nicht enphrennden weder mit gescheiten nach in ander weg nur es wer dan eînweschaiden gelt vmb ettleich wes durch hail willen meiner sei actum am freitag nach Jacobi apostoli anno etcetera lii° propria manu mea scriptum Im Anhang (S. 66f.) sind die Änderungen der Realisationen einiger Parameter dargestellt.

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