Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)

Vorwort (Jenő Házi)

Vorwort 1 Jenő Házi Als 1943 der letzte Band der Sammlung Ödenburger Urkunden erschien, habe ich in dessen Vorwort angemerkt, daß noch 4 Kodices mit überwiegend mittelalterlichen Auf­zeichnungen im Besitz des Stadtarchivs sind und ihre Herausgabe wünschenswert wäre. 1956 ist eine Arbeitsgruppe mit fünf Teilnehmern zur Abschreibung dieser Kodizes gegründet worden. Die Gruppe hat eine Zeit lang wohl fleißig gearbeitet und in diesem Rahmen habe ich einen Kodex, bekannt unter dem Namen Gerichtsbuch, in vollem Umfang abgeschrieben. Diese A'bschrift wurde bis dato im Panzerschrank des Archivs aufbewahrt, denn die nötigen finanziellen Mittel für ihre Drucklegung standen nicht zur Verfügung. Doch kam es in dieser Hinsicht in jüngster Zeit zu einer erfreulichen Wende, da sich inzwischen die Subkommission für Stadtgeschichte der Ungarischen Akademie der Wis­senschaften die Fortsetzung der Sammlung Ödenburger Urkunden zu ihrer Aufgabe ge­macht hat. In diesem Rahmen beschloß sie zunächst die Herausgabe der von mir tran skribierten Handschrift des Gerichtsbuches. Den Kodex habe ich 1943 wie folgt vorgestellt: Zeitgenössisches Buch mit weichem purpur gefärbtem Pergamenteinband. Es besteht aus 238 Papierblättern, d.h. 476 Seiten. Die Größe der Seiten beträgt 220 x 311 mm. Die Seiten 2-4, 6, 10-12, 24, 26, 32, 136f., 158., 181f., 187f., 191£, 217f., 282-308, 317-324, 326-387, 390-420, 434-461, 463., 465-169 und 471 sind leer, insgesamt 191 Seiten sind also unbeschriftet. Auf den übrigen Seiten stehen meist gerichtliche Aufzeichnungen, aber mit so kleinen Buchstaben und in so dicht aufeinanderfolgenden Zeilen, daß ihre Herausgabe den Umfang eines Bandes meiner Einschätzung nach überschreiten würde. Der früheste Eintrag stammt aus 1427, der jüngste aus 1531, das Quellenmaterial stammt also mehrheitlich aus dem Mittelalter. Zwar ist der Ko­dex einheitlichen Inhalts, allerdings finden sich vereinzelt auch andersartige Daten. So ist die vollständige Namensliste der Magistratserneuerungen 1427 und 1437 hier über­liefert (S. 5 bzw. 9); Das Gerichtsbuch nennt die Mitglieder des Inneren Rates aus 1485 (S. 154), führt die Zunftordnung der Schneider und der Schneidergesellen aus 1477 an (S. 142—145), und auf den Seiten 421—4-33 sind Priesterreverse zu lesen. Der Kodex ist in gutem Zustand erhalten. Wie die meisten Einschätzungen, erwies sich auch meine nach dem Abschreiben der Handschrift insofern als unbegründet, daß der Text des Kodex den Umfang eines Bandes nicht überschreitet. Es sei ferner bemerkt, dass die Seiten 1—100 bzw. 267—476 des Kodex aus dem glei­chen Typ Papier bestehen, vielerortens mit dem gleichen Wasserzeichen: einem Ochsen­kopf mit Augen- und Ohrenmarke, Nasenring und einer siebenblütenblättrigen Blume im 1 Jenő Házi schrieb dieses Vorwort 1970 (auf Ungarisch). Die deutsche Übersetzung Q.N.] ver­sucht nicht nur den sprachlichen Stil dér ungarischen Fassung wiederzugeben, sondern behält auch die vor 1998 gültigen Orthografieregeln bei.

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