Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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Meinen in lezter Ehe erzeigten Sohnlein Albert Johann Ferdinand will ich zu ei­nen ordentlichen Vatterguth hiemit ausgeworffen haben, meinen mit 10 Diamanten garnirten Türckis Ring, den alten Sebastian Dobnerischen Pettschir Ring cum L.L.D., nebst einen 6fachen Ducaten, und dann in Geld oder Geldeswerth dreytausend Gul­den Kay[serisch], welches Vatterguth dessen Frau Mutter, als meine hiebe Ehefrau, bis zu des Kindes Vogtbahrkeit, ohne Witwe Bürgschafft und Jnteresse, gegen christ­licher Auferzihung zu geniessen haben solle. Zu des Kindes procuratorem ad litem aber, will hiemit H[err]n Feopold Artnern Stadtbürgern und Gerichtsadvocaten al- hier constituiret haben. Was aber über vor und nachgesezte legata, von meinen zeitlichen ligend und fahrenden Vermögen, so wohl was ich bishero selbst besessen und genossen, alß auch meine Kinder, auf mein lebenlang genußweis gehabt haben (welches sie der Massa in matura, oder da sie was davon abalieniret hätten, in pretio beyzutragen) annoch übrig und vorhandten seyn wird, es sey gleich Figend und Fahrendes, Geld oder Geldswerth, verbriefft, und unverbriefte Schulden, wie solches im[m]er Nah­men haben mag, nirgends noch nichts ausgenohmen, das alles und jedes solle un­ter vorbenante meine gevogte drey Kinder erster Ehe, als Sebastian Ferdinand, Ab­raham Egidy und Sophia Catharinam Kamplin, in drey gleiche Theille vertheillet werden. Umb damit aber bey vorzunehmen habenden respective Vertheillung und Abfertigung, alle Uneinigkeit vermieden werde, als solle alsogleich, nach meinen seefligen] Hintritt, all mein wenig ligend und fahrende Vermögen von Tit[ulirten] H[err]n Georg Wilhelm Sailer p[ro] t [empöre] wohlmeritirten H[err]n Burgermais­tern, und H[err]n Johann Gottlieb Dobner, meinen Fiebwerthesten Hferrn] Vettern, als beeden von mir in Krafft dises wohlbedächtig verordneten testamentarischen Executoren, unter dero Sigillen ohne alle weitere gericht [liehe] Speer und Jnventur genohmen, so dann inventiret, auch unter die universal Erben und Fegatarien auf­richtig, ordentlich, auch fridlich und schiedlich abgetheillet werden; allermassen ich sie meine vorbenante drey Kinder erster Ehe zu meinen rechten und wahren universal Erben hiemit wohlbedächtig einseze und benenne, auch jhnen den göttli­chen und him[m]lishen gnaden Seegen in allen Stücken herzgründlich anwüntsche, doch sollen sie, da etwan einige Schulden, oder andere rechtmässige Anforderun­gen vorkämen, solche ehrlich und redlich bezahlen und abstatten, auch kein Kind dem andern so wohl des Studirens, als Hochzeit Expensen und Austeurungs halber, oder wie es sonst im[m]er Nahmen haben mag, nichts vorwerffen oder abrechnen, sondern jedwedes mit dem, was es aus elterlichen Händen ausser disen Testament eigenthumblich empfangen, es sey mehr oder weniger, ohne alle Widerrede content und zu friden seyn und bleiben, und hiedurch sich des von ganzen Seelengrund an- gewüntshten vätter[lichen] gnaden Seegens theilhafftig machen. Endlichen legire meinen H[err]n Testamentarien vor ihre hochgeneigte Willfährigkeit jedweden einen Ducaten in specie. 188

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