Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
Források
Gezeugen, thue das auch hiemit ganz wohl bedächtig und freywillig, in beständigster Form und Weiß, nach Jnhalt alhiesig löb[liehen] Rechten und Stadt-Gebrauchs. Erstlichen empfehle ich meine durch Jesu hochtheures und allein seeligmachen- des Blut theuer erlösete Seele, in die gnaden Hände meines Him[m]lischen Vatters, den Leichnahm aber der kühlen Erden, christlich, doch ohne eitles Gepränge auf unsern evangelischen] Gottes-Acker in die Dobnerische Grafit zu betstatten. Andertens verschaffe ich zum allhiesigen evangelischen] Betthauß fünff und si- benzig Gulden, zu gemeiner Stadt Cam[m]er fünfzig Gulden, zum alhiesigen Spittal und Lazareth gleichfalls funffzig Gulden, allerseits Kay[serischer] Wehrung, gleich nach meinen seefligen] Ableiben von meinen nachbenanten Erben und Kindern Baar, richtig und unverzüglich zu entrichten, wobey specialiter anmercke, daß jedes von jhnen meiner Kindern und Erben sich selbst und die jhrigen nach eigenen Gefallen und Vermög aus seinen eigenen Mitteln in die Trauer kleiden solle. Drittens solle es auch bey denen mit meiner Lieben Ehe-Frauen Barbara Cathari- na Rosina, gebohrnen Ablin, sub dato 4. Januarii 1723. vohlbedächtig aufgerichteten pactis connubialibus sein verbleiben haben, hoc solum modificato, daß gleichwie ich jhr vermög meiner unter sothanen instrumento, sub dato 9. 7bris 179 1724. sich befindenden, eigenhändigen Verzeichnuß und beygedrückten Pettschaffts, die Jn- teressen von denen durch ihre Liebe Eltern (wie gedachte pacta connubialia klärlich ausweisen) anzulegen versprochenen tausendt Gulden ab A[nn]o 1724 fürohin zu dero freye Disposition gelassen, also meine Erben, auch nach meinen Todt dessen wegen an sie meine Ehefrau, die geringste Anforderung nicht zu machen haben sollen. Beynebst verschaffe jhr noch jure perennali wegen mir erzeugten besondern conlichen Lieb und Treue zu einen Andencken, meinen zehen [Pfund] tner Weingarten in Ober Löwern, neben meines Sohnes Sebastian Ferdinands daselbst habenden Weingarten ligend, sambt einen zehenfachen Ducaten, ein ehrliches Klag-Kleid, und eintausend Gulden Kayfserisch], doch solle der in Heyraths Brieff ut supra §pho 2. jhr meiner Eheliebsten versprochene wittibliche Siz, mit freyer Einwilligung und vor denen zu End unterschribenen Herren Testamentarien mit Mund und Hand ge- thaner Erklärung hiedurch und in Krafft dises, völlig cassiret und aufgehoben seyn; obbemeltes aber alles solle sie als ein legat zum Vorauß haben, im übrigen, was sich als ein Gesambtes zeigen wird, davon ihre ratam portionem zu nehmen haben wird. Viertens: gleichwie mein jüngerer Sohn Abraham Egidii ratione materni, laut gerichtlich] unterschribenen Instruments de dato 25. Aug[usti] 1716 von mir bereits mit einen 10 [Pfun]tner Goldberg, neben den Gruber[ischen] Erben ligend, befri- diget und abgefertiget word[en], alß sollen meine 2. übrigen Kinder erster Ehe, alß Sebastian Ferdinand und Sophia Catharina, welche bey ihrer Vogtbahrkeith, an statt ihrer mütter [liehen] Portion andere meine gute Grundstuck, bis anhero in zwischen 179 179 szeptember 186