Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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den, jhrer Tochter Annae Mariae, ein tausend Gulden Kay[serisch], über diß noch, von meinen Leibeskleidern, und Leingewandt, einen Rock, ein Mieder, 6 Hemder, 6 Fürtücher, denen andern jhren Kindern, aber acht hundert Gulden Kay[serisch] al­les in richtigen Schuldbrieffen, welches der Kinder Erbtheil, gedacht meine Schwes­ter biß zu derselben Vogtbarkeit, zugeniessen haben solle. Meiner Schwester Rosina Prasserin, M[eister] Zacharias Prasser hiesig burger [liehen] Kirsners Ehewürthin, vermeine jeh zwey hundert Gulden Kay[serisch], jhrer Tochter Susanna ein tausend Gulden, gleicher Wehrung, dazu ein auffgerichtetes Bett, 6 Leilacher, 6 Tischtücher, 6 Handtücher, 6 Hemder, 6 Fürtücher, einen Rock, und ein Mieder, dazu einen gol­denen Ring mit einem Türkiß, denen andern ihren Kindern acht hundert Gulden Kayfserisch] und zwar in richtigen Schuld-Brieffen, doch mit diesem ausdrückli­chen] Vorbehalt, daferne eines od[er] das andere unter jhnen kein gut thun, od[er] der Freundschafff einen Spott zu ziehen, und wider derselben Consens und Ein­rathen sich versehlichen solte, so solle die Helfffe diß jhres Legats auf meine an­dere Geschwistrigt, die ander Helfffe aber auf die Franckische Kinder, anheim fal­len. Zu welchem Ende jeh Herrn Sebastian Ferdinand Dobner hiesigen Stadtburger und Gerichts Advocat, zu derselben Vormund, aus besondern guten Vertrauen, will denominiret, und eingesezet haben, welcher auch die auf ein Jahr davon verfallene Interesse, wegen seiner Mühewaltung mit Einbringung der Schulden geniessen, vor die künfffig verfallende Interesse aber, sie etwas nüzliches zuerlernen, anzuwenden, und biß zu dero Vogtbarkeit solch ihr Legat in Händen zubehalten, gebeten wird. Der Elisabet Häcklin vermeine 5 P[fund] Kolnberg. Was aber: Drittens über vor und nachgesezte Legata meines eigenthumlichen Vermögens, annoch übrig und verhanden seyn wird, es sey gleich Ligend, oder Fahrendes, Geld, und Geldes Werth, verbriefft und unverbrieffte Schulden, wie es immer Nahmen haben mag, nichtes davon ausgenom[m]en, oder Vorbehalten, das alles und jedes verschaffe, schencke und vermache vorgedacht meinen L[ieben] Ehe-Herrn Georg Balog, umb seiner mir jederzeit, sowohl in gesunden, als kranken Tagen, erwisenen conlichen Liebe, und Treüe, wie jeh jhn denn hiemit zu meinen rechten und wah­ren universal Erben will benennet, und eingesezet haben, also und der Gestalt, daß er sich dessen allen, gleich nach meinem tödlichen] Hintritt, ohne gericht[liehe] Sperr, und Inventur, anzumassen, und in seinen wirck[lichen] Besiz zunehmen, be­rechtiget seyn solle, doch soll er auch, alle etwan vorkom[m]ende, glaubwürdige Schulden, wie auch vor und nachgesezte Legata, allein bezahlen. Endlichen verschaffen, auf eines oder des andern, begebenden Todesfall, denen unterschriebenen Herrn Gezeügen, vor dero geneigte Willfährigkeit, jegflichen] ei­nen Speciis Ducaten. Wormit wir uns dem h[eiligen] Willen, und Wohlgefallen, im Leben und Ster­ben, gänzlich überlassen, und einen Wohl Edl, Gestr[engen], Hochweisen Stadt Magistrat alhier, als unser Hochgebietende Obrigkeit um Gottes Willen bitten, ob diesen vnsern lezten Willen, und donation [em] reciproc[am] steiff und fest zuhal­184

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