Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

Források

Gleichfals vnd fürs Vierte, auch der Anna Gretingerin, zwainzig Gulden Rei- nisch, in alhieig vngerischer Münz, sambt einen Porten mit zechen güldenen Roßen, vnd einen schwarzen Clagklaidt. Fünfften, schaffe jch obangedeüten vnsern erbettenen Herrn Zeügensfertigern, iewedern einen ainfachen Ducaten. Waß alßdann nach Entrichtung vorher specificirter legaten, vnd Abzallung aller glaubwüerdigen Schulden, wie auch des Weingartens in Kircher, (der zwar meinen Lieben Herrn auf sein Lebenlang baulich vnd vnuerthuelich zugenießen verbleiben, volgendts vnd nach seinem Todt aber, auf obgedachte meine liebe Schwester Anna Margaretha, oder da selbige nit mehr im Leben, auf ihre nechste Erben vnd Befreünd- te fallen vnd gelangen soll) weiter meines aigenthumblichen Vermügens, noch vbrig verhanden sein wird, das alles vnd iedes, Ligundt vnd Vahrundes, Gelt, oder geltes Werth, wie es immer Namben haben mag, nirgendt noch nichts daruon außgenom- ben, abgesondert, oder Vorbehalten, schickh, schaff vnd vermach jch, öfftest berühr­ten meinen Lieben Herrn vnd Ehewüerth M[agister] Christophoro Schwanßhofern, wegen deßen mir iederzeit sonderlich aber vnter meiner langwüerig außgestandnen Leibsschwachheit erzaigten conlichen Lieb, vnd Treü, vnd vilfeltig aufgewendten Vncosten, für frey ledig vnd aigenthumblich, sich deßen ohne meiner Freündt, vnd sonst meniglichs Irrung vnd Widersprechen, auch ihne einig [en] gericht [liehen] Eingriff, Spörr, vnd Jnuentur de facto strackhs nach meinem Todt zu vnterfangen, vnd damit zuhandlen vnd zuwandlen, wie ihme Verlust vnd verlangt. Jnmassen jch dann mehr érméidén meinen Herrn in Crafft dises meines lezten willens zu meinen wahren vnzweifentlichen uniuersal Erben instituiren vnd benennen thue. Schlieslichen ist auch vnser bayder zu Eingans benanter Conleüth endtlich vnd wollbedachter Will vnd Mainung, wofern wider verhofften entweder mein Schwanß- hofers oder aber mein Catharina Schwanßhoferin hinterlassene Erben vnd Befreün- de, sowoll auch einer oder der ander von obangedeüten legatarien gegenwertigen vnsern lezten willen, zu disputiren vnnd zufechten sich vnderstehen, vnd mit dem was jedem legirt, oder zu seinen Thail gebühren wird, nicht vergnüegt sein wolte, das alßdann solcher Streitten vnd vnruhiger Thail seines legats genzlichen verlüstiget sein, vnd seine Portion den andern fridtfertigen Thaillen gebühren, vnd zuestehen solle. Wollen also hiermit einen Ersamben Wollweisen Statt Magistrat dieser königli­chen] Freystatt Öedenburg in Hungarn, vnterthenig gebührliches Vleises gebetten haben, sie wollen ob diesem vnserm lezten Willen vnd Mainung mit allem ernst halten, vnd darbey die obrigkheitliche vnbeschwerte Fürsehung thuen, das solcher in allen Puncten würcklich gehalten, vnd bestendiglich vollzogen werde. Zu mehrer der Sachen Becrefftigung, haben wir anfangs ernante beyde Con­leüth, jch M[agister] Christophoro Schwanßhofer, vnd jch Catharina Schwanßhofe­106

Next

/
Thumbnails
Contents