Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
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Achten, waß nun vber vorher specificirte legata von meinen Leibklaidern verbleiben wirdt, das sollen meine drey Schwestern zugleich vntereinander verthail- len; ebenfals werden sie sich auch weg[en] der fünff Bücher von Hannß Sachsen108 miteinander zuuergleichen wissen. Belangent aber die vbrige Angehörungen zu meiner Rüstung von Puluerflaschen einen vnd andern, wie solches in einen weisen Trüchel zufinden, dasselbe iedes vnd alles verschaffe jch mehrbemelden meinen drey Schwestern, vnd oberwehnten meinen Herrn Stiefvattern insgesambt. Neündten. Verschaffe jch von meinen Bildern auf das Rathauß, das judicium Salomonis, jtem denen drey euangelischen Predigern alhier, alß Hernn Paulen Schuberto seniori: ein crucifix mit zwen Schechern auf Leinbat gemahlen. Herrn Joachimb Vngern, das Maria Bildt auf Kupfer gemahlen vnd Herrn M [agister] Mat- heo Barteller den Saluator vnd Maria auf Leinbat gemahlet. Jtem meinen drey hi- erzue erbettenen Herrn Testamentarien iedem absonderlichem gemahltes Stuckh, wie solches hinterwerts auf die Tüecher verzaichnet. Ein gemahlte Landtschafft von Cornelio sambt vier Kupfer Stückhen alß nemblich erstlich, das judicium Solomo- nis. Andern die Abnembung Christi. Dritten den Saluator, vnd viertten ein Marien- bildt, verschaffe ich meinen Gesellen, meiner darbey zugedenckhen. Fürs Zehundte. Verschaffe ich auch meinen Geuattern Samuel Regio, Mahlern, die vbrig[en] aufgespanten Tüecher, darauf noch nicht gemahlet, sambt den großen lähren Kasten. Ailfften. Mein neües schwarz färben Kästlein sambt allen was darinen ist, jtem meine Kunstückh vnd Kunstbücher, wie sie Namben haben mögen; sambt der Kayßer vnd Kayßerin Bildnus in Kniestuckhen, jtem die Historia von dem Obristen zu Capernaum; dise iezt erzelte Stuckh schikh, schaff vnd vermach ich obmehr- erwehnten meinen drey Schwestern zugleich. Schlieslichen. Solle das vbrige, waß noch vber die vorher verschaffte legata von gemahlten Stuck[en] hinderstellig sein möchte, meiner Haußfrauen verbleiben. Will also diß mein Testament beschlossen, vnd einen Edlen, Wollweißen Stattrath alhier, alß Obriste Executorn höchstes Vleiß vnd vmb Gottes Willen gebetten haben, darob zu sein, damit dasselbe in allen Puncten vnd Artickheln vollzogen vnd gehalten werde, auch ohne meniglichs Irrung vnd Widerredt crefftig verbleiben möge. Dessen zu wahrem Vrkhundt hab ich Anfangs genante meine Herrn Testamentarien abermallen dienst vleisßig ersucht vnd gebetten, das sie diß mein Testament mit ihren gewonlichen Petschafften verfertigen, auch an gebührliche Orth bringen, vnd ihm Fahl der Noth darumb sagen vnd bekhennen wollen, was Recht ist. Actum Öedenburg den 18. Nouemberis A[nn]o 1636. 108 Hans Sachs (1494-1576) mesterdalnok, költő, drámaíró 102