Dominkovits Péter: Második telekkönyv 1554-1580 (Sopron, 2015)

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verwendeten Angaben — siehe: Name der Nachbarn, Lage des Grundstückes — der konkrete Immobilienwert fehlt, d. h. die Quelle gibt keinen Aufschluss über den Verkehrswert der an der Kaufhandlung betroffenen Immobilien, diese Praxis unterscheidet sich vollkommen von den Immobilienfassionen der Glaubwürdigen Orte, wo auch der Geldwert des Kauf-, beziehungsweise Tauschhandels festgelegt wurde. Die Ausführung der alten Ödenburger Grundbücher unterscheidet sich grundlegend von denen der modernen Praxis, bei der die sich im Eigentumsrecht zeigenden Veränderungen auf eigenen Gutsbestandsblättern, bzw. Besitzstandblättern angeführt werden.10 Betrachten wir die unterschiedlichen Quellen des Zeitalters, so weisen die Grundbücher der Frühneuzeit — abgesehen vom Fehlen der Wertangabe — mit den Fassionen der Glaubwürdigen Orte Verwandtschaftszüge auf, nur in diesem Falle hatten die Beteiligten nicht vor einem, den öffentlichen Notar ersetzenden kirchlichen Institution, vor einem Dom-, oder Gesellschaftskapitel, beziehungsweise vor dem Konvent eines dazu berechtigten Ordens ihre Fassionen bezüglich ihrer städtischen Grundstücke erlegt, sondern vor dem Magistrat der Stadt.11 Die nach den zwei Grundbüchern angelegten städtischen Grund- und Steuerregister wurden unter derselben Signatur der Reihe der Vermögensbücher zugeteilt. Von den Marktflecken der ein dichtes Siedlungsnetz aufweisenden West-Ungarischen Region sind nur aus der zur Festungsstadt ausgebauten Raab/Györ Grundstückverzeichnisse erhalten geblieben, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden und mit der Tätigkeit des Bauaufsehers Thomas Eyseler im Zusammenhang waren. Im Falle von Raab ist es eindeutig, dass die Anlegung der Grundbücher mit den Veränderungen der Funktionen der Stadt Zusammenhängen, d. h. mit der zunehmenden Dominanz der Festungsfunktion, beziehungsweise der Garnizonstadt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, beziehungsweise mit dem Ausbau der Stadt dazu. Die Ödenburger Grundbücher unterscheiden sich grundlegend von den fast zeitgleichen Raaber Quellen, die das Kataster der städtischen Grundstücke und Grundbesitzer in einem Zeitsegment angestrebt hatten, aus den Städten der Region ist aus der gegebenen Zeitperiode nur das Raaber Beispiel bekannt. Zur Anlegung der Grundbücher der — als Abwehr der Osmannen vor Wien dienenden — Festungsstadt Raab kam es erst nach 1564, nach der Absteckung des Straßennetzes, die Quelle entstand zwischen 1564 und 1602 durch die Reproduktion von mehreren Hausverzeichnissen. Das Anlegen des heute erhalten gebliebenen ersten Raaber Grundbuches der Frühneuzeit — das im Gegensatz zu der Ödenburger Quelle nicht die Grundstückkäufe beinhaltet, sondern ein nach Straßen angelegtes Haus­10 Dazu dient als Beispiel: Kováts, Frantz: Pressburger Grundbuchsführung und Liegenschaftsrecht im Spaetmittelalter. Eine einleitende Studie zur Herausgabe zur Pressburger Grund- und Satzbuch 1439-1517., Weimar, 1918. 11 Die zeitgenössischen Grundverzeichnisse hatte aus der Festungsstadt Raab publiziert: GECSÉNYI Lajos, 2003., 3-13. Eine frühere Aufarbeitung der Quelle stammt von Villányi Szaniszló, Villányi Szaniszló, Győr vár és város helyrajza, ház és lakosság viszonyai a XVI-XVII. században. Repr. Bp., 2011. 15

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