H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

Németh János: A szövegkiadás elvei

Prinzipen der Edition seiner Handschrift nicht immer eindeutig feststellbar. Die handschriftliche Schreibweise kann deshalb in der Transkription puncto Großschreibung nicht eindeutig nach Wohlmuths Absicht wiedergegeben werden. Bei der Wahl von Majuskeln und Minuskeln wurde deshalb die leichtere Lesbarkeit vor Augen gehalten, weshalb in der Edition alle deutschen Substan­tive, Titelelemente und alle lateinischen Titelelemente in den gemischtsprachigen Textteilen (z. B. Inclytus) mit Majuskel begonnen werden. Als „deutsche“ Substantive werden auch alle lateinischen Substantive bzw. Substantive lateinischer Herkunft erachtet, die in den ge­mischtsprachigen Textteilen nach deutschem Determinant oder deutscher Präposition ste­hen, aber eine lateinische Flexionsendung enthalten4 (z. B. wie auch denen Creditoribus insgesamt ihre Praetensiones an Capital und Interessen, per realem assignationem auf ihre Grundstuck, S. 4.); per und in werden als deutsche Präpositionen erachtet. Das lateinische oder aus dem Lateini­schen herkommende Wort kann in den erwähnten Fällen zwar zumeist nicht als völlig ins Deutsche entlehnt angesehen werden, es ist aber syntaktisch integriert (sein Kasus wird von dem deutschen Determinanten bzw. der deutschen Präposition bestimmt). Diese Wörter werden später nicht selten auch morphologisch in die deutsche Sprache integriert, d. h. Wohlmuths Handschrift hält eine Stufe der Wortentlehnung fest (z. B. dem Postulato, S. 142.).5 Wohlmuth selbst beginnt diese Wörter — die er nach dem Brauch seiner Zeit oft mit lateinischer Schrift schreibt — übrigens inkonsequent mal mit Majuskel, mal mit Minuskel. Auf Kommata, Punkten und Semikola folgende neue Gedankeneinheiten beginnt Wohlmuth mal mit Majuskel, mal mit Minuskel. Die Transkription folgt der Handschrift. Die Edition verwendet in den deutschen (/gemischtsprachigen) Textteilen in allen anderen Fällen und in den lateinischen Textteilen mit Ausnahme der Satzanfänge und der Namen in jedem Fall Kleinschreibung. Es ist jedoch zu vermerken, dass die Substantive in der Hand­schrift auch in den lateinischen Textteilen oft mit Majuskel beginnen. Ein charakteristisches Merkmal deutscher Handschriften des 18. Jahrhunderts, auch der Handschrift von Wohlmuth ist die Variierung des Wortabstandes. Neben dem vor größeren neuen Gedankeneinheiten stehenden (in der Handschrift nicht konsequent verwendeten) größeren Wortabständen (s. o.) verwendet Wohlmuth zwischen den Elementen zusammen­gesetzter Wörter und zwischen unterschiedlichen Wörtern unterschiedlich große Wortab­stände: zwischen den Elementen zusammengesetzter Wörter kleinere, zwischen selbststän­diger Wörter größere. Die Edition kann diesen Unterschied (der in der Handschrift wegen seiner Feinheit nicht in jedem Fall eindeutig zu erkennen ist) nicht wiedergeben, sie verwen­det deshalb in beiden Fällen denselben Wortabstand. Bei Substantivkomposita werden in Übereinstimmung mit der Handschrift beide Teile des Kompositums mit großem Anfangs­buchstaben geschrieben. Die in der Handschrift vorkommenden Durchstreichungen werden in der Edition ent­sprechend der bei der Herausgabe Odenburger Quellen in den vergangenen 10 Jahren be­folgten Editionsprinzipien im Haupttext beibehalten und durchgestrichen wiedergegeben. 4 Die neusten in Ungarn publizierten Editionsrichtlinien reden nicht von der Schreibweise dieser Wörter in den Editionen, während die früher maßgebenden Edidonsregeln der Ungarischen Historikergesellschaft aus 1919— 1920 Kleinschreibung vorschreiben (Magyar Történelmi Társulet forráskiadási szabályzatai. 4. Részletes utasítás az újkori történed források kiadására. Századok, 53—54. (1919—1920), Melléklet, 17.) Es ist eine unvermeidliche Folge des in der vorliegenden Edition befolgten Verfahrens, dass lateinische Wörter bzw. Wörter lateinischer Herkunft, die in der Handschrift sowohl in deutschem, als auch in lateinischem Kontext Vorkommen, in der Edidon in Abhängigkeit vom Kontext mit unterschiedlicher Schreibweise Vorkommen. Das gilt außer für die Groß- bzw. Kleinschreibung auch für die Beibehaltung der Buchstaben i-j bzw. ihre Anpassung an die Schreibweise des humanisdschen Lateins, z. B. das Jus (S. 12.) vs. Propter ius veniandi glaubte er (S. 67.). 5 Zu den Stufen der Integration vgl. Polenz, 2000. Q 1990) 42; vgl. noch Stolt, 1964. 59—77, 292ff. 95

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