H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

István H. Németh viele Probleme lösen können, die sonst zu Auseinandersetzungen zwischen der Stadtelite und den Bürgern hätten führen können.98 Neben dem Einquartierungsrecht und der Steuerfreiheit gab es einen schweren Kon­flikt um die Versorgung in natura des Bürgermeisters, des Richters und der Ratsherren. Diese Versorgung wollten die Kommissare auf jeden Fall abschaffen, und nicht nur in Ö- denburg, sondern auch in den anderen königlichen Freistädten. Zum Beispiel standen gera­de die Versorgung in natura und deren Missbrauch in der Beschwerde der Ofner Bürger anlässlich der Untersuchung 1723 an allererster Stelle.99 Die Argumentation der Kommissa­re war eindeutig: Die Leiter der Stadt erhielten eine Besoldung, deswegen seien sie zu der Versorgung, die aus einer Zeit stammte, als sie noch kein Gehalt bezogen, nicht berechtigt. Dahingegen brauche man die städtischen Einkünfte in natura an anderen Stellen viel mehr, denn die Schulden könnten nur so getilgt und abbezahlt werden, wenn die in den Stadtgü­tern produzierten und als Steuer abgegebenen Produkte (Wein, Brennholz usw.) verkauft werden könnten. Diese Produkte mussten für die Stadtelite noch dazu transportiert werden. Diese Lieferungen nahmen sehr viele Frontage in Anspruch und verbrauchten viel Futter und Stroh, anstatt diese für die Stadtwirtschaft zu nützen. Péterffy stellte fest, dass man an die Ratsherren pro Jahr nahezu 87 Eimer ausgewählter Qualitätsweine (mehr als 6100 Liter!) aus dem Ratskeller abgegeben hatte. Sie bekamen außerdem Brennholz, teilweise umsonst, teilweise zu einem billigen Preis. Die Lieferung wurde ebenfalls in Fronarbeit erledigt. Péterffy schlug der Kammer deshalb die Abschaffung dieser Extraversorgungen vor und wollte den aus dem Ratskeller ausgegebenen Wein gebührenpflichtig verkaufen.100 Zu die­sen Extraversorgungen gehörte zum Beispiel die zweite Mahd auf den städtischen Wiesen. Da die Leiter der Stadt dieses Heu erhielten, musste man es für die Soldatenpferde extra ankaufen.101 Die Möglichkeit einer Kollusion zwischen den Stadtbeamten hätte durch eben die Verfügungen verhindert werden sollen, die ihnen ein bares Einkommen aus den jeweili­gen städtischen Einnahmen gestrichen hatten. Die Kommissare bestanden darauf, dass die Ödenburger Stadtbeamten ihr Gehalt nicht aus den von ihnen verwalteten Einkünften entnehmen, sondern ein fixes Gehalt genießen sollten, die Beträge der Einkünfte jedoch mit Belegen, Rechnungen und Quittungen bestätigt in eine der städtischen Kassen einzuzahlen hätten. Zu den Einkünften des Notars gehörte zum Beispiel eine Summe, die er für die Führung der Stadtkammerrechnungen, jedoch in keiner bestimmten Größe, sondern nach Belieben des Kämmerers, erhielt. Péterffy wollte diesen Betrag geradewegs abschaffen, denn wegen der gemeinsamen Interessen zwischen Notar und Kämmerer hätte man die Rech­nungen leicht und problemlos falschen können. Kommissar Sigray wollte ferner die Extra­einkünfte des Marktrichters und derjenigen Stadtbeamten, die sonst die Stadteinnahmen (zum Beispiel die Bürgertaxe) verwalteten, streichen.102 Die Ratsherren hatten gewöhnlich solche Ämter inne, die mit der Stadtwirtschaft zu­sammenhingen. Eine althergebrachte Beschwerde der Ödenburger Gemeinde war zum Beispiel, dass die sogenannten „Grafen”, die immer aus dem Kreis der Ratsherren ernannt worden waren, die zur Stadt gehörigen Dörfer auf diese Weise zu ihrem Vorteil ausnutzen konnten. Schon 1526 wurde gegen dieses Verfahren Protest eingelegt. Im Laufe des 16 — 17. Jahrhunderts forderten die Bürger den Magistrat mehrfach auf, die Institution des Gra­98 MNL GyMSM SL SVL, Oe. Lad. III. Fase. 1. Nr. 43. um 1720, MNL OL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1733. Nr. 10. 99 Nagy, 1957. 110-111. íoo mol A 20 (Litt. cam. Hung.) 1716. No. 29. 101 MOL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1733. No. 10. 102 MOL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1716. No. 29., 1734. No. 4. 56

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