H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

István H. Németh waren von Anfang an gegen solche Privilegien und kämpften gegen diese leicht zu Miss­brauch führenden Gepflogenheiten.87 Sie vertraten folgenden Standpunkt: Da die Stadtbe­amten entsprechend ihren Ämtern ein festes Gehalt erhielten, brauche man ihnen keine Zuteilungen in natura und keine Vorrechte mehr zu sichern. Gemäß dieses Grundsatzes begannen die Kommissare, die Privilegien der Stadtbeamten einzuschränken. Als erstes regelte man das wohl umstrittene Vorrecht auf „quartierfreie” Häuser. Europaweit war die Praxis verbreitet, dass die Spitzenpersonen in der Stadt, also der Bürgermeister oder der Richter, der Stadtkapitän, der Kämmerer und jedes Mitglied des Inneren Rates, von der Einquartierung des Militärs befreit waren.88 Ähnlich war es in den ungarischen Städten, wo die Soldaten nicht in den Immobilien der Stadtelite einquartiert werden durften. Die Elite versuchte, dieses Vorrecht auch auf jene Gebäude auszudehnen, die in ihren Interessenkreis gelangt waren. Dies war nicht nur für Kaschau sondern auch für alle anderen Städte kenn­zeichnend.89 Sie genossen diese Freiheit nämlich nicht nur in Hinsicht auf Wohnhäuser, sondern auch für alle ihre Immobilien und deren Zugehöre wie Meierhöfe, Weingärten u. a.90 In den Quellen ist überliefert, dass in Tyrnau bei den Ratssitzungen darüber diskutiert wurde, dass neben den Mitgliedern des Inneren Rates auch die der Wahlgemeinde, in die­sem Fall also die des Äußeren Rates, von der Einquartierung befreit sein sollten. Bei der gemeinsamen Ratssitzung konnte man aber in dieser Frage keine Einigkeit erzielen, und es war — wohl wegen der großen Anzahl der einzuquartierenden Soldaten — nicht möglich, dieses Privilegium auf noch mehr Häuser auszudehnen.91 Zu Beginn des 18. Jahrhunderts änderte sich nichts an dieser Situation, denn obwohl man sich in keiner Kriegssituation befand, blieb das Heeresversorgungssystem und das damit zusammenhängende Steuerwesen weiterhin erhalten. In weiterer Folge wurde diese Frage in den Städten des Königreichs Ungarn so problematisch, dass die Einquartierung in einem eigenen Gesetzartikel geregelt werden musste (GA 77/1715). Aus dem Gesetz kön­nen wir darauf schließen, dass in erster Linie der städtische Adel gewünscht hatte, die für die betroffenen adeligen Häuser lästige und übertrieben scheinende Einquartierung zu ver­hindern. Die Stadtentwicklung in der Frühen Neuzeit wurde stark davon geprägt, dass sich die bis dahin in relativ geschlossenen gesellschaftlichen und ständischen Zuständen leben­den Stadteinwohner genötigt sahen, solche Personen in der Stadt aufzunehmen, die sich von den Stadtbürgern abweichend in einem völlig anderen ständischen Status befanden. Das war teilweise die Folge jenes Prozesses, der die Stärkung des Staates, die Ausformung der zentralen Verwaltung und die Ausdehnung ihres Wirkungskreises mit sich brachte. Natürlich ist dies nicht nur im Königreich Ungarn, sondern in ganz Europa zu beobachten. Jedoch ist es für die Stadtentwicklung des Königreichs Ungarn wegen der historischen Er­eignisse im 16.-17. Jahrhundert, also indirekt wegen der während der Türkenherrschaft stärker gewordenen ungarischen Stände, viel weniger charakteristisch als in anderen Regio­nen Europas.92 Aber auch in den ungarischen Städten ist zu beobachten, dass die Zahl der 87 CJS II/2. 170-171., 181., 193., 197., 228-230.; MNL OL (Prot. rest, civ.) pag. 1-13. Schemnitz, 1692.; BFL, BVT IV. 1002 ee, Tisztújítási iratok, 2. Oktober 1723, MNL OL E 23 (Litt. cam. Seep.) 16. August 1730, ÖStA HKA HFÖ Protokolle R 1733 Bd. 1156. fol. 11. 16. Januar 1733, fol. 136. 26. März 1733, fol. 240. 15. Mai 1733, Protokolle R 1734 Bd. 1160. fol. 20. 16. Januar 1734, Protokolle R 1737 Bd. 1172. fol. 739. 23. Dezember 1737. 88 Pröve, 1995. 89 MNL OL E 23 (Litt. cam. Seep.) 10. Januar 1671. Kaschau, 10. Januar 1671, E 23 (Litt. cam. Seep.) 14. Januar 1673. Kaschau, 14. Januar 1673. 90 SAB MMTr, Mag. prot. II/9. fol. 65-66. 30. März 1689. 91 SAB MMTr Magistrátne protokoly II/9. fol. 65-66. 30. März 1689. 92 Friedrichs, 1995.; Friedrichs, 2000. 54

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