H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)
H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői
István H. Németh Reiches deutscher Nation nachweisen.77 Im Königreich Ungarn unternahm man die ersten Schritte infolge der allgemeinen Kameralrevision in den Jahren 1603 und 1613. Die Instruktionen der zu beiden Untersuchungen delegierten Kommissare liefern uns den eindeutigen Beweis dafür, dass ihr wichtigstes Ziel die Kontrolle über die Stadtwirtschaft und die Forderung nach Leitung derselben war. Die Instruktionen betreffen nämlich alle Zweige und Gebiete einer Stadtwirtschaft. Ihre Punkte stimmen beinahe wortwörtlich mit den Punkten jener nachfolgenden Instruktionen überein, die einerseits für die in die österreichischen Städte delegierten Kommissare nach dem Tode König Matthias II. 1619, andererseits für die in den ungarischen Städten tätigen Kommissare nach 1670 verfasst worden waren. Man ergriff jedoch noch keine tatsächlichen Maßnahmen.78 Die Quellen belegen, dass die Rechnungsführung der Städte in dieser Zeit wirklich mangelhaft war. Auch die sogenannten „Gemeindebetrachtungen“ der Wahlgemeinde zählten die richtige Rechnungsführung oft unter den ersten Forderungen auf.79 Die nach 1670 delegierten Kameralkommissare widmeten ihr schon seit Anfang ihres Auftrags zur Revision und Kontrolle der Rechnungsbücher große Aufmerksamkeit und wollten die bemerkten Mängel beheben.80 Die Stadtpolitik der Wiener Finanzbehörden war seit 1690 einheitlicher und zielbewusster geprägt. Nach dieser anfänglich bloß an den Ratsneuwahlen (Restaurationen) angewendeten, aber in den österreichischen Städten bereits üblichen Methode wurde die Kontrolle der ungarischen königlichen Freistädte durchgeführt. Ein Mandat von Leopold I. aus dem Jahr 1690 legte die Notwendigkeit der regelmäßigen Erfassung der städtischen Wirtschaft und ihrer Verwaltung fest. Die Kommissare verfügten von da an über die alleinige Befugnis {absolutis suffragiis). Zu ihren Aufgaben zählten die Kontrolle der Voten bei den Ratsneuwahlen, die Revision der Waisen- und Tutorrechnungen und die Ernennung von Revisoren zu deren Überprüfung — teils aus dem Senat, teils aus der Wahlgemeinde. Weiters gehörte es zu ihren Pflichten, auch den Vermögensstand der Kirchen, der kirchlichen Güter, der Stiftungen sowie der Waisen bzw. auch die Armenshausrechnungen und die Spitalrechnungen zu kontrollieren. Außer diesen Aufgaben mussten sie eine beinahe vollständige Zustandsbeschreibung der Städte und der von ihnen getroffenen Wirtschaftsmaßnahmen liefern. Dieses Mandat wurde im Grunde genommen bis zum Regierungsantritt Karls III. für jede königliche Freistadt in unveränderter Form erlassen.81 Die Untersuchungen nach 1690 informierten dementsprechend detailliert über den Zustand der Städte. Die Kommissarberichte richteten sich nach den Richtlinien der Instruktionen, die die Punkte des königlichen Mandats übernahmen.82 Diese Tendenzen lassen sich auch während Wohlmuths Amtszeit bemerken. Die einheitlichen Maßnahmen von oben sowie die Revision und Vereinheitlichung der Rechnungs77 Gerteis, 1986. 73-80.; Mohnhaupt, 1965.; Sigloch, 1977. 118-119. 78 Vgl. Felhő, 1946.; Németh, 2004. Bd. 1. 480-495. 79 CJS II/2. 215-216. 80 ÖStA HKA HFU RN 232. Januar 1671. fol. 105-108. 16. Januar 1671; SABB MMBBr, Spisy Fase. 291. Nr. 25. Kremnitz, 20. Januar 1672; AHMBr, Spis. mat. Lad. 35. Nr. 146/a. 9. Juni 1675, Nr. 146/b. 15. Juli 1675, Nr. 146/c. 27. September 1675. 81 SABB MMBBr, Spisy Fase. 280. Nr. 93. Wien, 15. Dezember 1690. Vgl. ÖStA HKA HFU Dezember 1693. fol. 365-372. 24. Dezember 1693, MNL GyMSM SL SVL, Oe. Lad. XXXVIII. et NN Fase. 1. Nr. 4., 6-7., 10-11., 13., 15., 18., 20.; AHMBr, Spis. mat. Lad. 35. Nr. 143/k. Wien, 15. März 1691, Nr. 143/1. 23. April 1692, Nr. 143/m. 21. April 1694, Nr. 143/n. 22. April 1695, Nr. 143/p. 19. Aprü 1696, Nr. 143/r. 21. April 1697, Nr. 143/t. 21. April 1698, Nr. 143/v. 16. Aprü 1699. 82 Vgl. MNL OL E 34 (Prot. rest, civ.) passim, MNL OL E 41 (Litt, ad cam.) 1691. Nr. 136-137., 1695. Nr. 39., 1697. Nr. 10., E 249 (Ben. man.) Nr. 43 ex März 1697, E 23 (Litt. cam. Seep.) 22. Oktober 1695, 15. November 1697, AMK Schw. Nr. 11340., H III/2. mac. 90. fol. 51. 2. Januar 1700. 52