H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

István H. Németh einquartierten Truppen zusammen (Portion). Diese neue Steuerart wurde vom Militär, dem Kriegskommissariat und dessen Kriegskommissaren verwaltet — mit Hilfe der lokalen Kammern, jedoch ohne Einschaltung der Stände.26 Die Höhe der Portionen legte man anhand der Angaben des Wiener Hofkriegsrates und des Kriegskommissariates fest, die Feldtruppen sammelten für sich jedoch so viele Portionen ein, wie sie brauchten. Da das Quantum in diesem Bereich weder von den Ständen noch von den zentralen Finanzbehör­den vorgeschrieben war, nahmen die Steuerlasten der Städte noch weiter zu. Nach dem Reichstag im Jahre 1687, auf dem versucht wurde, nach der Rückeroberung des Landes von den Osmanen die rechtlichen Beziehungen des Königreichs zu klären, wurde die Höhe der Portionen nicht mehr an den Reichstagen, sondern in Konferenzen mit wenigen Teilneh­mern, angeführt vom Palatin (concursus palatinali?), vorgeschrieben. Da hier die königlichen Freistädte kaum präsent und deshalb ohne politischen Einfluss waren, bestimmte der unga­rische Adel deren Steuerquantum. Erst ab 1695 waren sie im Stande, sich durchzusetzen und ihren Steueranteil separat festlegen zu lassen, was eine Senkung ihrer Lasten im Ver­gleich zu früheren Zeiten bedeutete.27 Neben den Steuerzahlungen bedrückten die Kriegs­lasten die königlichen Freistädte. Sie mussten Lieferungen (vectura) für das Heer leisten, die seit dem 17. Jahrhundert immer größer werdenden Lebensmittelanforderungen sicherstellen und schließlich auch die Fortifikationsarbeiten der zu Garnisonen erklärten Städte (Kaschau [heute Kosice, Slowakei], Pressburg [heute Bratislava, Slowakei], Warasdin [heute Varazdin, Kroatien]) gewährleisten. Seit Ende des 17. Jahrhunderts mussten sie sowohl den aufständi­schen ungarischen, als auch den kaiserlichen Truppen Tribut in der Höhe von oft mehreren tausend ung. fl. zahlen. Die Städte spielten auch in den Waffen- und Lebensmittellieferun­gen für das Verteidigungssystem eine wesentliche Rolle. Da die Heeresversorgung noch unorganisiert war, bedurften die obersten Kammerbehörden in höchstem Maße der Steuern der Städte für die Lieferungen und Darlehen. Im Allgemeinen bildeten sie ein zuverlässiges Hinterland für die Heeresführung, von wo man immer mit sicheren und regelmäßigen Lie­ferungen von Kleidung und Lebensmitteln für die Feldtruppen sowie von Kriegsgerätschaf­ten bzw. mit Darlehen rechnen konnte. Vor allem die besser industrialisierten Städte betei­ligten sich daran.28 Trotz der seit dem 16. Jahrhundert regelmäßig gewordenen Steuer- und Kriegslasten können wir jedoch nicht behaupten, dass diese die Städte so stark belastet hätten, als dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten wären. Die Steuern konnten sie im Allgemeinen (selbst während des langen Türkenkrieges) durchaus entrichten, noch dazu gaben sie den Kammern in Kriegszeiten große Darlehen, teils in Form von Bargeld, teils in Form von Lebensmitteln oder Kriegsgerätschaften. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nahmen die Steuerrückstände aber so stark zu, dass den Städten wegen der angehäuften Passiva beinahe der Bankrott drohte.29 Schon seit Anfang des Jahrhunderts, insbesondere aber in dessen letzten Jahrzehnten sank die Steuerbelastbarkeit des städtischen Bürgertums erheblich und in kritischem Maße. Die Mehrheit der in den Stadtarchiven erhal­ten gebliebenen Steuerlisten eignet sich leider kaum für eine Untersuchung über deren Steu­erbelastbarkeit. Die älteste Steuerliste von Odenburg stammt aus dem Jahr 1644. Diese sowie auch die anderen aus dem 17. Jahrhundert sind zu Heften, die den sogenannten Vier­telmeistern aus dem äußeren Rat übergeben wurden, gebunden. In diesen stehen die Steuer­28 Oross, 2008. 27 Iványi, 1991.137-140., 143-150., 174-179; Németh, 2004. Bd. 1. 263-280. 28 Németh, 2000.; Németh 2004. Bd. 1. 334-420. 29 Németh 2004. Bd. 1. 225-243., 262., 265-259., 277-278.; Kenyeres, 2003. 97-121.; MNL OL E 554 (Városi és kam. i.) Fol. Lat. 992. fol. 64-86.; Németh, 2008/a. 38

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