D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

königlichen frey statt Oedenburg üblichen gebrauch vnd herkhomben nach, immer beschehenn soll, khan oder mag, allermassen hernach mit mehrern volgt. Anfänglichen: vnd wann Gott der allerhöchste über mich gebietten, vnd seinen vätterlichen willen nach, mich aus diesen zergänglichen leben, in die ewige freüdt vnd seeligkeit zu sich abfordern wirdt. So beuehle jch meine arme seele in seine vätterliche gnaden hände, der wolle jhr, vmb das theüre verdienst Jesu Christi willen, gnedig vnd barmherzig sein, meinen todten cörper aber beu­ehle jch der lieben erden vnnser aller muetter, christlicher Ordnung vnd gebrauch nach, in den alhieigen Gottes ackher bey St. Michaelis zubestatten vnd zubegraben. Zum andern, verschaffe jch zu alhieigen lasareth, funffzehen gulden vnger[isch] geldt. Zum dridten: so uiel meine aigenthumblich vnd anererbte behausßung, zwischen herrn Daniel Vogt, vnd herrn Han[n]ß Bochen in der Georgengassen alhier liegend anbetrifft, ist mein endlicher will vnd Ordnung, das zuuerhüet­tung vieler vngelegenheit, zwispalt- vnd gezänckhs, sonderlich aber inn be­denckhung ohne das, bey dieser königlichen] frey statt von alters her die haus­ser in viel thail zuuerthaillen nit zuelässig, solle dieselbe sambt denen zugehöri­gen haußgründten, nach meinem todt niemand andern den meinem söhn Jacob Tobner, gegen ablösung dreytausent gulden vnger[isch] paaren geldts, vor allen seinen geschwistrigt vnd miterben, frey aigenthumblich gelassen vnd nit höher geschäzt werden, doch das er die jenige zimmer so frau Margaretha Ranin, anje­zo bewohnt, derselben zeit jhres lebens über ohne zünß bewohnen, so dann auch herrn Blasy Wagner vnd Johann Ekhuspergern die jhnen verlassene ge­wölb vnd keller, bis zu ausgang der bestandt[en] zeit gegen den alberaith erleg­ten zün[n]ß lassen thue, das geldt aber hernach sie meine instituierte gesambte erbenn khünfftig neben andern meinen übrigen verlaß mit ainander zuegleich verthaillen, vnd jhme meinem söhn Jacoben nichts desto minder seine gebürli­che portion darbey zuersuechen beuor stehen, vnd weiln er mir nit weniger auch in meinen langwürig- vnd traurigen wittibstandt, vnd numehr erraichtenn ho­hen alter, in meiner ohne das schweren haußwüertschafft (vngeacht er seine wolfahrt in anderweg zuersuechen vndt zuuerbessern gnuegsambe mittel ge­habt ) bis daher treulich an die handt gestanden, vnd wie einen gehorsamben söhn gebührt also gegen mir erzeugt, das jch über die beraiths jhme, noch vor diesen geschänckhte hundert ducaten, vndt den gärttel vor den Neüstifft Tohr, so er ohne das woluerdienet, mit noch was mehrern zu betreuen gnuegsambe vrsach hette, will jch doch vmb seiner mitgeschwistrigt etwann diß orts auf jhme künfftiger zeit schöpffendten neidts halber bey gedachttenn geschänckh es allein bewenden lassen, vnd das ihme weder destwegen, noch auch ein oder andern seiner bey mir gehabten aufendhalttung vermaindter guetthaten willen sonder­lich aber des empfangenen hayrathguetts vnd weins halber so jch jhme auf seine hochzeit geben, aber dessen mit leinbath, thailß auch paaren geldt beraiths be­zalt worden, khünfftig bey fürgehendter abthaillung mit seinen geschwistrigt

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