D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)

Es muss hier vorweggenommen werden, dass Studenten, um das Lizenziat der Medizin erwerben zu können, zumindest ein Jahr lang Kranke besucht ha­ben mussten. Üblicherweise erfolgte dies unter der Anleitung des „Promotors", also jenes Lehrers, der seine Studenten zum Ende ihres Studiums und zur Gra­duierung führte, es kam jedoch auch vor, dass die Fakultät einzelnen Studenten die Erlaubnis gab, alleine Kranke zu besuchen. Unter dem Begriff „Studenten" sind hier alle jene Personen zusammengefasst, die das Studium noch nicht abge­schlossen bzw. keine Graduierung erworben hatten, aber auf die nächste hinar­beiteten. 1.1 Scholar e Um mit dem Studium der Medizin beginnen zu können, war es bis ins 18. Jahr­hundert notwendig, die „Artes Liberales" studiert zu haben. Etwa ab dem 17. Jahrhundert war es auch möglich, diese Kenntnisse durch den Besuch des Gym­nasiums der Jesuiten oder einer anderen Institution zu erwerben, allerdings liegen für Mediziner bislang keine Untersuchungen vor, die diesen Weg des Wissenserwerbs zum Gegenstand haben. Jedenfalls wurde 1667 vom Dekan Paul Sorbaith festgesetzt, dass auch der Dekan der medizinischen Fakultät Stu­dienanfängern den Grad eines „Magister Artium" übertragen konnte. Diese Bestimmung findet sich auch in den Statuten von 1716/1719. 6 Ebenso war es möglich, bereits während des Studiums der „Artes" Lehr­veranstaltungen der Medizin zu besuchen. Daraus ergibt sich die Annahme, dass viele Magister oder Bakkalare der „Artes" bereits als Scholaren der Medi­zin über gewisse, zumindest theoretische medizinische Kenntnisse verfügten. Die Magister der „Artes" waren verpflichtet, an der Artistenfakultät einige Zeit lang einer Lehrtätigkeit nachzugehen, was einerseits bedeutete, dass damit ein gewisses Einkommen verbunden war, andererseits aber auch zur Verlängerung der Studiendauer führte. 7 Dass während dieser Zeit die Verlockung recht groß gewesen sein muss, bereits medizinisch tätig zu sein, liegt nahe - vielleicht sogar mit dem Gedanken, sich eine Klientel für „nachher" aufzubauen. Ein sehr spezieller Aspekt ergibt sich aus einigen Bemerkungen in den ver­schiedenen schriftlichen Quellen: In der Apothekerordnung von 1564 findet sich als Voraussetzung für den Beruf des Apothekers u. a., dass er ein Bakkalar der Medizin sein sollte. 8 1457 konnte Mag. Heinrich Hacker nicht vom Medizinstu­dium ausgeschlossen werden, da die Lehrveranstaltungen als „communes" ver­standen wurden, also für jeden zugängig waren. 9 1518 findet sich die sehr inte­ressante Bemerkung, dass jeder den Lehrveranstaltungen beiwohnen könne, der 6 [ENDLICHER, 1847] 76. 7 MATSCHINEGG, 1996.63. 8 Quellen, 1896. Nr. 1504. 9 AFMII.88.

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