D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

[Auf dem äußeren Teil des Dokuments/Az irat külzetén:] H[er]rn Johann Totth, bürgerlicher] Chyrurgi allhier, und dessen Ehefrfauen] Maria Elisabeth, Donatio Reciproca Mortis Causa. Pub[licirt] 31. [Dezem]br[is] 1751. Gesiegeltes Original/P 'ecsetekkel ellátott eredeti SUSVLt, Lad. T. Fase. V. Nr. 187. 78. Ödenburg/Sopron, 1750. július 30. Testament des Ödenburger Arztes, Johann Thomas Degenhard/ Johann Thomas Degenhard soproni orvos végrendelete Jm Nahmen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, Amen. Demnach ich Johann Thomas Degenhard, Med[icinae] D[octo]r[is] der kö­niglichen] Freystatt Oedenburg, Statphysicus, gebürtig von Breitenworbs, im Emhsfeld, die vielfältig-besorgliche Läuffe der Weld, mit wohl überlegten Umbständen zu Hertz und Geműth geführt, daß nichts gewisser, als der Todt, hingegen auch nichts ungewisseres, als die Stundt desselben seye, so habe hier­mit meinen letzten Willen, ehe mich etwan, eine Kranckheit, oder gähes Unglück, welches Gott in Gnaden abwenden wolle, überfalle testamentaliter aufrichten, und die in fine benanten Zeugen, bekrafftigen wollen. 1. Gieb ich dem höchsten Gott, Erschaffern aller Creaturen meine arme Seele wiederum, in seine barmhertzige seele Hände, zurück, und weilen ich viele gesundiget, so bitte Jesum Christum, dieser wolle, mit seinem vor auch Sünder vergossenen heiligem Bluthe, alle Makel meiner Seele abwaschen, und zu sich, nach seiner grossen Barm Hertzigkeit, worauf ich lebe, und sterbe, in die glukselige Ewigkeit aufnehmen. Waß 2. Den verblichenen Cörper anbelangt, so soll derselbe, ohne grosse Ce­remonien, und Unkosten, in das geweyhete Erdreich begraben werden. 3. Damit ich aber auch, meines Vermögens halber eine Disposition zu­rück lasse, so setze ich als Universal Erben aller meinen Verlassenschafft, ohne Ausnahme, ein, meine Ehe-Consortin M. A. Eleonórám, doch der Gestalten, daß sie von meinem Vermögens nichts angreifte, bis sie das jhrige verzähret hat, hingegen, die von gedachten Vermögen ein jährlich eingehende Jnteressen, wie­derum als Capit[al] elocire und so fort vermehre. 4. Weillen ich nun dahier dermahlen, meine Wenigkeit nicht speeificire, so hoffe, werde es werde meine Ehe Consortin, denen nach folgenden Erben, welche nach jhrem Todt, erstlich erben sollen, nach meinem Hintrit, alles getreu, und mit Gewissen, deutlich ansagen, und speeificiren. Bey solcher obwaltenden Eigenschafft, nemb[lich] wann der liebe Gott, die angeführte Universal Erbin zu sich wird beruften haben, so soll

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