D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)

führt hätten. 39 Chirurgen und Apotheker wurden von ihren akademischen Kol­legen 1454 dazu eingeladen, einen Beitrag zur Verschönerung des gemeinsamen Symbols, der Reliquien der heiligen Cosmas und Damian, zu leisten. Das Fest zu Ehren der beiden Heiligen wurde gemeinsam gefeiert. Dies bewirkte auch ein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit - was dies in der spätmittelalterli­chen und frühneuzeitlichen Gesellschaft bedeutete, ist nachvollziehbar. Es ist zudem zu bemerken, dass die Entwicklung des Cosmas und Damiansfestes ­also das Auftreten in der Öffentlichkeit - mit einzelnen Phasen der Beziehung der medizinischen Fakultät zu nichtakademischen Heilkundigen parallel läuft. 40 1511 erfolgte in Wien eine Trennung der Gewerbe der Bader und der Wundärzte. Dieser von Maximilian I. bestätigte „abschied" wurde 1521 von Fer­dinand erneuert. „Barbierer" - im Bezug auf die Ausbildung eine Art von „Vor­stufe" zu den Wundärzten -, sollten künftig das Gewerbe von Badern nur dann ausüben können, wenn sie die notwendige Ausbildung abgeschlossen und die Meisterprüfung abgelegt hatten. In Niederösterreich, war diese Trennung je­doch nicht vorgesehen. Hier wurde der zukünftige Meister bzw. der Meister, der eine Badstube übernehmen wollte, gefragt „... ob er denn in der Wundarznei genuegsam erfahren sey."* 1 Möglicherweise steht die Trennung der beiden Gewerbe in Zusammenhang mit der 1517 erfolgten Privilegienbestätigung für die Wiener medizinische Fa­kultät, in deren Folge es Aufgabe des Doktorenkollegiums wurde, auch Wund­ärzte zu prüfen. Wie sich an der Umsetzung dieser Vorschrift erkennen lässt, wurden sowohl Wundärzte als auch Bader in der „Wundarznei" geprüft. Die Prüfungen aller zu diesem Zeitpunkt in Wien angesiedelten Wundärzte erfolgte 1556, jene der Bader 1558. In den nachfolgenden Jahren wurden die jeweiligen Meister geprüft, wenn sie die Badstuben oder chirurgischen Ordinationen („ tonstr ina") übernahmen. Dies erfolgte in beiden Gewerben durch Kauf, Erbe oder durch Heirat mit der Meister s witwe. Aufgrund von entsprechenden Erfah­rungen sollte die Hochzeit jedoch nach der Prüfung durch die medizinische Fakultät erfolgen. 1591 hatte der Wiener Meister Simon Merckh die Meisters­witwe bereits geheiratet, entsprach allerdings den Anforderungen der medizini­schen Fakultät nicht. 42 Man stand also vor einem großen Problem, denn die Ehe war ja nicht auflösbar. Also wurde Meister Merckh trotzdem approbiert. Damit dies allerdings nicht wieder geschehen konnte, wurde der Beschluss gefasst, dass die Prüfung durch die medizinische Fakultät vor der Eheschließung erfol­AFM II. 29 (1444) HORN, 2003.48-61 Vgl. MIEDLER-LEIMER, 1998. AFM I., 444.

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