D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

mitten bleiben, vnd hingegen alle gebürliche disposition vnd Verordnung gefun­den werden möchte, habe jch diß mein testament vnd lezten willen wie es nemblich mit gemelter meiner verlassenschafft künfftig nach meinem ableiben hergehen vnd gehalten werden solle, wiewol zimblich schwach vnd kranckhen leibes, jedoch bey (Gottlob) noch guter vnuerruckter vernunfft, sinn, vnd verstandt, zu der zeit, da jch solches ohne männigliches jrrung, einredt vnd hin­dernuß wol thuen können vnd mögen, fürgenohmen, vnnd in bey sein der edl vesten, ehrnuesten, wohlweisen vnd wohlgelehrten, herrn Georg Schwartzen angesezten Stattrichters, herrn Georg Lorentz Porzmayrn J.V.L. vnd des jnnern raths, herrn Erhardt Adam Reschen, einer ehrsa[men] gemeindte alhier, wol ve­rordneten vormundt vnd grichts advocaten, wie auch deß ehrsamben vnd wol­geachten herrn Michael Treußl burger vnd lederern alhier, die jch dann sonders gebür [liehen] vleißes darzu erbitten vnd berueffen lass [en], gethan vnnd ver­ordnet, allermassen hernach zuuernehmen. Erstlich befehle jch meine seele durch das hochthewere verdienst Jesu Christi meines erlösers, gerecht vnd seligmachers, Gott meinem himmlischen vater, in seine heylige gnaden hände, meinem todten leichnamb aber, der küh­len erden vnnser aller mutter, daruon er genohmen, ehrlich vnd christ[licher] Ordnung nach zu conduciren vnnd zu bestattig[en]. Zum andern verschaffe jch zu allhieigen burger spital vnnd lasareth iedes orths funff gulden vng[a]r[ischer] wehrung. Drittens, wil, sez, vnd ordne jch, daß der zwischen vnnß bee d [en] aufge­richte heyraths-contract kräfftig, vnd also in seiner vigore verbleiben solle. Vnnd nach deme vierttens mein voriger herr vnd ehewurth Johannes Sartorius see[liger] nach seinem tödtlichen ableiben über die 1600. f[lorenos] geldtschulden zubezahlen verlassen, mier aber hingegen ausser der apotheck­hen (die auch zimblichen schlecht bestellet gewesen) wenig vnd ganz geringe mittl verblieben, welche geldtschulden gleichwoln nach vnd nach abzulegen, jch mier kinnerlichen angelegen sein lassen, zue deme jhme ermeltem meinem vori­gen ehewurth see[ligen] ausser gewisser vahrnuß eine schöne paarschafft, alß in die 3000. f[lorenos] sich erstreckhent vnfehlbar zugebracht, auch meinen mit ihme erzeugten söhne, auch Johann Sertori genannt, die hochzeit außgehalten, vnd ihme von den meinen mit vahrnuß vnd anderen nothwendigkeitten, ehrlich außgestewret vnd versehen, vnd ihme über dises alles auch noch in paarem geldt, damit er seiner vätterlichen praetensionen vnd forderung halben, zur gnü­ge contentirt vnd befridiget, auch allerdings destwegen ab- vnd hinthan gefertti­get, vnd d[a]s übrig wenige alles vnd jedes also mein frey aigenthumb sein vnnd bleiben solle, ainhundert reichstaller zugestellt vnd angehändiget, alß habe jch destwegen hierüber folgunder massen disponiren vnd verordnen wollen, daß alles das jenige was noch ferners künfftig nach meinem tödtlichen abgang an meiner verlassenschafft übrig vnnd verhanden sein wird, alß insonderheit die apotheckhen, (welche gewißlich, von meinem jezigen herrn vnnd ehewurth wiederumben zimblich erhebt vnd ersezet word [en]), jtem der gartten vor dem

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