Dominkovits Péter: Egy gazdag városvezető, Lackner Kristóf polgármester javai (Végrendeletek, hagyatéki- és vagyonleltárak, osztályok 1591-1632) (Sopron, 2007)

Einleitung

sind bzw. inwiefern sie ein einheimisches oder ein europäisches Phänomen darstellen. Für all diese Fragen könnten spätere Forschungen Erklärungen geben. 1 ' 9 Uber die Quellen und die Methoden der Quellenedition Die Quellenedition beinhaltet in zwölf Abschnitten unterschiedliche Dokumente von unterschiedlichen Schrifttypen aus der Zeit zwischen 1591 und 1632. Das wichtigste Auswahlprinzip der unveröffentlichen Dokumente war, ein möglichst detailliertes und differentiertes Bild von Christoph Lackners gesellschaftlicher Stellung zu geben. Publi­ziert wurden außer den Testamenten des Vaters Adam Lackner (1591, 1594) auch der letzte Wille von Lackners erster Frau, den sie mit ihrem ersten Mann aufgesetzt hatte (1596), sowie die letztwillige Verfügung von Christoph Lackner und seiner Frau Ursula - vor Lackner mit Johann Tollt verheiratet - (1605, 1627, 1629, 1631). Unter den Quel­len nimmt das sogennante Lacknerische Stiftsbuch eine besondere Stellung ein. Es bein­haltet eines der ausführlichsten uns bekannten bürgerlichen Vermögensinventarien, das von einzelnen weiteren Vermögensverzeichnissen ergänzt wird. Zur Quellenedition: die deutschsprachigen Quellen werden in buchstabengetreuer, sogenannter minuskularer Schrift unter Beibehaltung aller textlichen Lautformen veröf­fentlicht. Das heißt, daß anstatt der in den Dokumenten des 16. und 17. Jahrhunderts anzutreffenden schwankenden paläographischen Schreibweise die Volksbezeichnungen, Ländernamen, Landschafts-, Orts- und Flußbezeichungen, Familien- und Personenna­men, die Namen der Monate, Tage und Feiertage, sowie die Titel und Titulierungen (Anreden) (z. B. Euere Maiestät, Palatin) großgeschrieben wurden. Die diakritischen Zeichen über 'a', 'o', 'u' wurden konsequent beibehalten, so wurde nach dem ursprüngli­chen Text ein 'ä', o', 'ü' geschrieben. Das mit zwei Punkten geschriebene anlautende V haben wir grundsätzlich als 'ü' geschrieben. In der Verwendung von V, V, 'w' spiegelt sich die Anwendung des Originaltextes wider; ähnlich haben wir uns im Fall des Y an den Originaltext gehalten: das 'i' wurde nicht in das 'ie' der heutigen Rechtsschreibung umgeändert. Auch das anlautende 'y' wurde beibehalten. Zugleich wurden anlautendes und manchmal auslautendes Y in Y umgewandelt, so steht in der Publikation 'irer' statt 'jrer'. Ebenfalls beibehalten wurden die Doppel-'ss' und alle harten konsonantische Formen (wie 'ckh', 'kh'). Bei der Trennung bzw. Zusammenschreibung und der Interpunktion des Textes haben wir uns an das Original gehalten. Die Abkürzungen wurden aufgelöst, die Auflösung erfolgte durch Kursivierung. 180 Die einzige lateinische Quelle (die lateinische Version von Lackners 1631 geschriebenen Testament) haben wir in einer dem Zeitalter entsprechenden Textedition veröffentlicht. 181 Der Vergleich mit den zeitgenössischen Bürgermeistern der nahe bei Wien liegenden Städte könnte nicht nur mit weiteren Beiträgen dienen; er macht uns auch auf das Fehlen einer bürgermeisterlichen Prozopographie aufmerksam, die zur Bewertung der Odenburger Ergebnisse unerläßlich ist. Siehe: P RÄDEL 1971. 180 KENYERES 2002. 88-89. 181 OBORNI 2000.

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