Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Jährliche Gaaben so uns anbelangen und der gnädigsten Herrschafft errichtet sind, bestehen in diesen. Als die 8-teI Lehner sammentlich geben 25 fl, wie auch von denenselben ein jeder Georgi und Michaeli Dienst 35 l h d. Dienst Habern von jeden 8-tel Behausung ?-tl Metzen, die Hofstädler aber in Landsee reichen jährlichen einige 2, einige hingegen 2 fl 50 d. Blumauer zahlen jährlichen 4 Sübner, wie auch Hauß Dienst 1 Metzen Korn, in beeden Orthschafften die Holden so genanten Holden Schilling 25 d. IV. Oben benannter Orth hat an gemein Nutzen ansonsten nichts zu melden, als am viertljährigen Wein Schanck, vor welcher der Herrschafft nichts bezahlet wird, nebst diesen hat die Gemeinde am Wüß Orth mit zwey Tagwerken. Was aber den Schaden anbetrifft, dieser Orth ist dem Schauer und denen Wasser Güßen offtermahls unterworfen, wird auch großer Schad verursacht durch das grosse Gewild, nebst diesen leidet Schaden auch an der Vieh Waide wegen der Unfruchtbarkeit der Erden. V. Die Grund bei denen Achüern sind nicht alle gleich, derowegen ist auch die Anbauung in denenselben ungleich, welches auch bei denen Wiesen zu verstehen ist. Die mehresten aber unter selben seind versehen mit 4 V\ Joch, allwo in jede 2 Preßburger Metzen eingehen. Die Wiesen allhier werden gemeiniglich zweymahl gemähet. VI. Die Robothen haben keine Zahl, solche sind bishero bisweilen mit 4 Stuck, zuweilen aber mit 2 Stuck Vieh verrichtet worden, doch allhier ist gebräuchlich mit 4 Stuck zu arbeithen wegen denen grossen Bergen und Stärke der Erden. Weil die Robothen kein Zahl gehabt haben, ist der hin und Ruckgang auch niemalen gerechnet worden. VII. Von was Gattung es immer seyn möchte, ist das Neuntl niemahlen abgereichet worden und ob solches in andern Herrschaften zu geben gebräuchlich seye, ist unwissend. Was die andern Gaaben anbelanget wird nebst deme, was in Puncto 3-o oben angemerket, auch statt denen Victualien 1 fl 50 d gereichet, wie auch in andern Herrschafften gebräuchlich Sterb­Tax 1 fl 50 d, Kanzley-Tax 20 d, Vermögen Tax von jeden Gulden 1 d, ist auch gebräuchlich gewesen bishero Gwöhr Brief abzulesen. VIII. Öede Lehen sind allhier keine.

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