Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
sintemahlen die Herrschaft samt denen daselbstigen Unterthanen des Bergs Calvari hieraus den grösten Nuzen ziehet, uns hingegen und unsern Wirths Hauß gereichet es zu einen überaus grossen Schaden und gänzlichen Ruin. 5- to: Hatten wir auf erwehnt unsern Hotter (da anjezo der Berg Calvari samt so viel neu erbauten Häusern stehet und immerhin von Tag zu Tag erweitert und vergrössert wird) vorhin gar keinen Schaden und Nachtheil, wohl aber ein sehr gut und bequeme Vieh Weyde, da wir ohne dem ein klein schlecht und nicht sufficiente Vieh Weyde zum Genuß haben, welches um dahero glaubwürdiger und der Wahrheit gemäß ähnlicher, weillen wir uns solche von der Herrschaft gegen Dargebung 10 Emmer Wein zu procuriren bemüssiget werden. Über diß wird uns noch das in einen zwar ebenen Boden so zu sagen nur kleine Fleckl Vieh Weyde wegen den Durchtrieb des vor etwelchen Jahren erst neu aufgerichten Schweizerhoff herrschaftlichen Vieh vertretten und ruiniret. 6- to: Seynd wir vermög herrschaftlichen Befelch und zwar unter einen Jurament verbunden auf unseren Hotter genaueste Obsicht zu tragen, auch nicht das geringste hiervon freywillig entziehen zu lassen, worauf wir uns jederzeit vest und steiff zu halten gedencken, nebst andern Ursachen auch von darummen, weillen uns schon vorlängst von der Herrschafft selbst von jeden Hauß bey dem Berg Calvari 30 xr als ein Beyhilff zu Bezahlung des Contract ein zu cassiren ausgeworffen und verwüliget worden. Von welch bemelt unsern Hotter wir niemahls abstehen können und wollen, es seye dann Ihro Allerhöchsten Königlichen Majestät allergnädigster Will und Befehl, allwo wir uns sothan als gehorsamste Unterthanen unterthänigst zu Füssen legen. Unangesehen dessen ist doch ohne unser Einwilligung der Berg Calvari mit Häusern immerhin vergrössert und ein neue Gemeinde allda aufgerichtet worden, durch dero Insassen, wie nicht minder durch die in der vorhin nicht gewest, nunmehro aber an das Weingebürg hart angebaut fürstliche Cassarn wohnend vielen Grenadirern in denen Weingärthen, besonders aber in unserer Waltung ein gros- und nachtheiliger Schaden causiret wird. Gelanget demnach unser unterthänigst demüthigste Bitt, daß oft mentionirte Insaßen des Bergs Calvari, gleich wie sie auf unsern Hotter liegen, also auch unter das allhiesige Gericht bothmässig und angehörig seyn möchten, damit hierdurch zugleich die Ursach aufgehoben wurde, bey ereigneten Schaden den Thäter nicht bey einen anderen Gericht, auf unsern eigenen Hotter anzuklagen. 7- mo: Lauth vorbemelt unsern Contract hätte der Zehend auf unsern ganzen Hotter ein zu cassiren uns gebühret, jedannoch hat die Herrschaft von denen Insassen bey dem Berg Calwari sich solchen zu geeignet und eingenohmen. 8- vo: Ad Punctum 8-vum ist voran beantwortet worden, daß wir dermahlen allhier keine öede Häuser haben, jedoch waren vorhinige Jahre bey 11 Halb Lehen oed gelegen, worvon sie Gemeinde eben den Contract bezahlet und die Robathen verrichtet, selbe hernach verschencket und über diß noch frey dahr darauf gegeben, damit sie es nur anbrachte und ist dieses auch eine grosse Ursach, warum sie Gemeinde in einen so grossen Schulden Last versuncken..