Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
machen. Wir haben allhier kleine und tirre Hutweide vor unseres Horn Vieh. Unsere Aecker sind in einem Theil sandig und mit Kitzlstein verfillet und machet auch zu Zeiten bey ereignenden Platzregen das ausgießende Wasser in Aeckern, Wiesen und auch Häusern mehresten Theil in untern Orth beyleifig in 18 Viertl Häusern so zwar, daß solche öfters umreiset und in Vieh, wie auch anderen Wirthschaftsafferen, Gärthen und Früchten einen solchen Schaden verursachet, daß es nicht mehr zu genießen seye. V. Wieviell Joch Aecker und Wiesen zum Häuser gehörig seynd und mit wieviel Metzen Saamen jede Joch angebauet wird, ist aus der Conscription zu ersehen. Auf unsere Wiesen wird schon gemeldtermassen auch Grämeth gemäth. VI. Wir wissen uns nicht zu entsinnen, wieviel Tag einer wöchentlich geroboth, indeme wir keine gewiße Zahl deren Robothen haben, sondern ist durch uns abgedachterweis bey jedesmaliger Erfordernuß die Roboth vollgezohen worden. Die Hin- und Herfurth oder Gang aber, weillen wir keine bestimmte Roboth haben, ist von darumben in keine Absicht genommen worden. Die Viehroboth ist gemeinlich mit 2 Stuck verrichtet worden; außer diesen, wenn eine lange Fuhr erforderet ist worden, das bey nämlicher Gelegenheit zusammen gespanterweis mit 4 Stuck die Fuhr vollgezogen ist worden. VII. Wir haben bishero kein Neuntl weder in Natura, weder in sein Werth von keinerley Gestallt Früchten gegeben und auch solches zu geben in umliegenden Herrschaften oder Nachbarschaft dieser Gespanschaft nicht gebräuchlich gewesen. Datien in Geld hat der ganze Orth jährlich erstens in baaren Robothgeld 26 fl, Kuchelgeld 19 fl 47 d, Hausdienst 21 fl 60 d, Erbäcker und Wiesendienst 36 fl 82 Vi d, Verehrung 5 fl 90 d, Ponweingeld 36 fl, Mondurgeld 13 fl 80 d, dieses Mondurgeld ist doch das vorige 1766. Jahr durch die Herrschaft gnädigst nachgesehen worden. Nicht minder Vaßbanthgeld 2 fl, Holdenschilling 1 fl 62 x h d und vor die Jänkowitschischen Weingärten Arbeithgeld 4 und zu Zeiten auch 5 fl der Herrschaft bezahlet worden, in allen aber jährlich 168 fl 22 d zu entrichten bemüsset. Nicht weniger von jeden viertl Hausdienst Körndl 3 4 Weitz, % Korn und soviel Habern der Herrschaft zu entrichten und so nebst billiger und gleicher Abtheilung ein achtel HausesUnterthann sein Anlag praestiret. Ohne oben ausgesetzten Datien müßen wir jährlich Lesenszeit der ein oder mehr Weingärten besitzet das Leszedi mit 10 Ungrisch, das Körndlzehetzedl aber mit 5 d abzulesen und entrichten. Dann wann eine Person, so ein Vermögen hinterlaßen gestorben ist, der hohen Herrschaft Sterbtax 1 fl 50 d, nicht weniger von ein Gewöhr Brief, so ein Joch Acker betreffend 28 d, wie auch von jedem, nach Abzug deren Schulden verbliebenen 1 Gulden