Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Item: Hat die Gemeinde Selbsten zwey Joch Acker, von Vi Metzen Betragnuß, und 5 Tagwerk Wiesen, dann 12 Tagw. Weingarten als Uberland Grund. Vorhinnig ohne Zehet und Bergrecht, dermahlen aber von Acker das Zehet, von Weingarth aber Zehet und Bergrecht von 10 Jahren muß in Natura gegeben werden. Hingegen das in Helften der Feldern, wann naße Jahre sein, die unter erdische Wasser Flüß, denen Weingarten aber die gefrüer einige Schaden veruhrsachen. V. Dieweilen allhier keine ganze Lehen Häußer befinden, sondern in die Viertel und 8-tel Häußer eingetheilet sind, dahero von ganzen Lehen zu schweigen, ein Viertel Hauß muß 16 V2. Joch oder 33 Preßburger Metzen seine Hauß Acker zu besamen bestehen.Wan auch in ein oder anderen Häußern die um etwas weniges mehres haben, sich befinden, solche Betragnüß, wird die formliche Beschreibung deren Unterthanen, und ihren Gründen klar beweisen. Auf denen wenigen Hauß Wiesen, wie oben in 4-ten Punkt schon berühret worden, wird ein Grameth nicht an allen, sondern nur an einen 3-tel Theil derer Hauß Wiesen gemähet. Zumahlen auf denen zwey übrigen Theilen keines wachset . VI. Die gewisse Zahlen derer verrichteten Roboten, was ein Unterthan verrichtet habe, kan allhier deutlich nicht erörtert werden, zumahlen die Herrschaftliche Hauß, und Hof Grund alljährlich in der benöthigten Arbeith durch die gemeinschaftliche fahrende oder gehende Robotten, sind durch die ganze Nachbahrschaft verrichtet worden. Die Hin- und Zurük Reiß bey der Robott, ist auch aus dieser obigen Ursach, keiner Seits in eine Frag gestellet, destoweniger in Abrechnung deren Robotten genommen worden. Die fahrende Robotten, und zwar in Ackern vor das erste mahl zwey und zwey Viertel mit Zusammenspannen 4 Stuck Viehes deren übrigen Acker Zeiten aber, sein nur mit zwey Stuck verrichtet worden. Wan die Körner in das Oesterreich zu verführen die Fuhren dargeben haben, sind gemeiniglich mit 4 Stuck Vieh gefahren, ist aber denen Unterthanen die Willkühr gelassen worden, mehr, oder weniger von Körnern zu fassen. VII. Das ein Neuntl von ein oder anderen Gattungen jemahlens der Herrschaft allhier wäre gegeben worden, haben noch gehört, noch Selbsten erfahren. Wissen auch von anderen dieses Löbl. Comitats Herrschaften nichts zu sagen. Von anderen Dacien, oder Geschenknüssen in Natura oder in Geld, kan nichts gesagt werden, daß zu Denkzeiten dermahligen Unterthanen der Herrschaft wäre etwas gegeben worden.

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