Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Metzen angebauet werden kann, werden sie in der Beschreibung von Haus zu Haus angeben. Die Acker an der Nähe des Dorfs sind mittlerer Gattung, die obern aber der Haide sind sehr mat, die Wiesen wegen heraus getrettenen See sind nicht viell zu rechnen und tragen die wenigsten Grumeth. VI. Ein jedes Viertl hat von Gregori Fest bis Set. Michaeli mit 2 Stuck Vieh, im 2 Hand Robotten oder aber mit 4 Hand Robotten seine Schuldigkeit auf ein Wochen verrichtet. Von Set. Michaelii an aber bis Gregori hat ein Viertier nur ein Zug Robott mit 2 Stuck Vieh und ein Hand Robott, oder aber mit 3 Hand Robott wöchentlich verrichtet und so nach Proportion ein Achtler. Übrigens aber hat ihnen die Grundherrschaft den hin und her Gang reichlich eingerechnet. VII. Von diesen Ort ist niemahls von Neuntl der Herrschaft etwas gegeben worden, auch daß solches von andern Herrschaften in diesen Löblichen Comitat abgenohmen worden, wissen Sie nichts. Uibrigens haben sie der Herrschaft jährlichen folgendes gereichet. Ein jedes Viertl an Dienst und Dacien Geld 2 fl 15 d, die ganze Gemeinde zusammen an statt der Victualien 6 fl 65 d, von jeden Verkauf oder Tausch von jeglichen Gulden 1 d und vor den Kaufbrief 40 d. Ein jedes Viertl hat auch jährlich ein Klafter Holtz gehacket und in die Stadt gefuhret. Das nöthige Holtz zum Kalch Ofen haben sie auch jährlich einmahl, wie auch manichmahl zweymahl gefuhret, wovor ihnen aber der Kalch und Ziegl umb den nemlichen Preyß, wie denen Bürgern gegeben worden. Ein Viertier hat von seiner eigenen s. v. Gaill auf 20 Grüeb in die Herrschafts Weingarten geführet und beschüttet. Ein jedes 4-tl hat jährlich eine weite Fuhr verrichtet, meisten theils von Neustadt mit Holtz oder dergleichen Weite. Hat aber die Herrschaft die weite Fuhr nicht nöthig gehabt, haben sie diese Fuhr pro 1 fl bezahlt. Bei Gelegenheit der Land Tagen hat ein jedes 4-tl 1 fl bezahlet. Denen Officianten haben sie folgendes abgereichet: das gantze Dorf den Herrn Burgermeister jährlich ein Lampel, wie auch den Herrn Inspector ein Oster Lampel, eben gedachten Herrn Inspector an heiligen Thomae Fest ein Viertier eine Henne und umb Ostern 3 Eyer. Bei Gelegenheit des Absterbens eines Mitnachbarn, oder dessen Eheweib 1 fl 50 d unter den Titl des Sterb Ochß, von Abtheillung der Verlassenschaft nach Abzug der Schulden von freyen Vermögen von jeden Gulden 1 d, bei Ausnahm der Pflanzen etwas Willkührliges. VIII. Dermahlen wird in diesen Dorf kein öedes Haus gefunden. IX. Sie sind alle leibeigen und ewige Unterthanen.

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