Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Hier orthen befinden sich dermalen keine oede Haüser. IX. Die Unterthanen seind alle unter die Leibeigenschaft unterworffen, können auch nach ihre freye Kunst und Willkur ohne Vorwissen und Entlassung der Herrschaft von ihren Häusern nicht weggehen. Ein solches bezeigen mir untergeschriebene unter unsern abgelegten cörperlichen Eyd und mit hierunter gestellten unsern Fürtigung und Gemein Insigl. (L.S.) Stefan Straemmer Richter, Andre Rathmann Geschworner, Matthias Shunelitz Geschworner, Andre Rodler Geschworner, Hans Leyrer Bergmeister, Michael Schelly Nachbahr, Christian Sigl Mitnachbahr, Georg Zehtner Mitnachbahr. [Mörbisch, 11. Juni 1767] Quelle: SL. IV.l.k.bb.F.4.Nr.ll3. 52. MÜLLENDORF/SZÁRAZVÁM I. Seynd niemalen, so viel uns wissend, einige Urbaria vorhanden gewesen. II. Die Gefällen seind, wie der anno 1646 aufgerichteter Contract enthaltet, abgereichet worden. Ob aber vormahlens auch ein Contract gewesen, weiß man nicht und wird auch kein Instrument hievon gefunden. III. Weilen unser Orth Müllendorf dem Contract unterworffen, so ist von diesen Punct nichts zu gedenken. IV. Die wenige Beneficia bestehen alleinig in einem Gemein Weingart und dem Gemain Wirthshauß, samt einer Wiesen. Dahingegen muß von solchen Weingart dem gnädigsten Fürsten jährlichen 30 Emer Verehr Wein praestieret, auf dem Wirthshauß aber nicht minder 60 Emer Pohnwein samt dem Tätz, und bei jeder Maß 2 Pfenning Aufschlag verleütgebet werden. Die Wiesen anbelangend, muß das Heu hievon pur zu Unterhaltung der Miliz applicirt werden. An Grämet aber wird nichts erfexnet, mithin die Gemeinde auch nicht den