Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - I. Zeitreise
92 Zeitreise 9 Ein Friede für Europa 1648 Oktober 24, Münster Die Gesandten des Kaisers, Frankreichs und der Reichsstände unterzeichnen den Friedensschluß zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges („Westfälischer Friede") Unterhändlerinstrument, Papier, mit den eigenhändigen Unterschriften und Lacksiegeln der bevollmächtigten Gesandten, 53 Blatt, latéin Allgemeine Urkundenreihe 1648 X 24 Der Westfälische Friede stellt einen der Wendepunkte in der Geschichte der frühen Neuzeit dar. Mit ihm wurde dem Dreißigjährigen Krieg ein Ende gesetzt, die politische und konfessionelle Verfassung des Heiligen Römischen Reiches neu gestaltet und die Grundlage für eine europäische Staatengemeinschaft geschaffen, auf die man sich in der Folgezeit bei vielen großen europäischen Friedensschlüssen immer wieder berufen hat. Formal wurde der Friede in zwei getrennten Verträgen zwischen Kaiser Ferdinand III. und Ludwig XIV. von Frankreich bzw. Kaiser Ferdinand III. und Christine von Schweden geschlossen und von einer Reihe ausgewählter Reichsstände mitunterzeichnet und ratifiziert. Durch den nominellen Einschluß fast aller Staaten Europas wurde der Friede gleichzeitig zum Kernstück einer neuen Vöikerrechtsordnung, in die das Reich und seine Glieder integriert waren. Wesentlich für die Umgestaltung der Reichsverfassung waren die Bestimmungen über die Bündnisfreiheit und volle Landeshoheit der Reichsstände sowie die Bindung des Kaisers an die Zustimmung des Reichstags in Gesetzgebung und Kriegführung. Trotzdem war es ihm gelungen, wichtige Teile seiner verfassungsmäßigen Rechte zu behaupten und damit die Möglichkeit einer aktiven kaiserlichen Reichspolitik zu bewahren. Die konfessionellen Streitfragen wurden auf der Grundlage des Normaljahres 1624 geregelt, die territorialen auf der Grundlage des Jahres 1618, wobei die kaiserlichen Erbländer ausgenommen blieben. Diese Ausnahmeregelung sicherte den Habsburgern die Ergebnisse der Niederschlagung des Aufstands in den böhmischen Ländern und damit die Voraussetzungen für die Entwicklung eines absolutistischen Gesamtstaates. Frankreich und Schweden brachte der Friede Breisach, Elsaß und Sundgau bzw. norddeutsche Küstengebiete (Bremen, Verden, Vorpommern), Schweden außerdem eine beträchtliche Kriegsentschädigung. Territorialen Gewinn aus dem Frieden zogen auch Brandenburg und Bayern; letzteres behielt die Kurwürde und die Oberpfalz, während für den restituierten Pfälzer Kurfürsten eine achte Kur geschaffen wurde. Die Republik der Niederlande und die Schweiz schieden aus dem Reichsverband aus. Nicht zustande kam der Friedensschluß zwischen Frankreich und Spanien, die den Krieg bis zum Pyrenäenfrieden von 1659 fortsetzten. Leopold Auer