Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Gebäude - Elisabeth Springer-Manfred Wehdorn: Zur Baugeschichte des Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Zur Baugeschichte des Haus-, Hof- und Staatsarchivs 43 Das „Äußere" und das „Innere" Jedes Archiv besteht aus zwei mehr oder weniger untrennbaren Teilen, nämlich einer­seits dem „Gehäuse", also dem Gebäude, und andererseits aus den darin unterge­brachten Beständen, den Urkunden und Dokumenten. Das heutige Haus-, Hof- und Staatsarchiv geht auf das „Geheime Hausarchiv" zurück, dessen Bestände bis ins Spätmittelalter zurückreichen. 1749 wurde dieses Archiv von Maria Theresia gegründet und im Erdgeschoß des Reichskanzleitraktes der Hofburg untergebracht, wo die Bestände auch die nächsten 150 Jahre verblieben. Das 19. Jahrhundert brachte ein enormes Anwachsen der Archivbestände mit sich, die man aus Platzmangel auf mehrere „Filialen" verteilte. Als das Archiv 1898 auch noch in die wenig geeigneten Räumlichkeiten des Michaelertraktes umziehen sollte, schlug der damalige Archivdirektor Gustav Winter Alarm. Das „neue" Haus Das Problem war zu diesem Zeitpunkt eigentlich altbekannt, denn bereits im Patent über die Stadterweiterung vom 10. Dezember 1857 war unter den auf Kosten des Stadterweiterungsfonds zu errichtenden Gebäuden ein „Reichsarchiv" vorgesehen. Der Grundgedanke kam nicht von seiten der Archivbeamten, sondern von P. Beda Dudik, der eine solche zentrale Forschungseinrichtung anregte und mit seiner Anregung offen­bar beim Kaiser bzw. bei Innenminister Alexander Bach auf willige Ohren stieß. Aus verschiedenen Gründen kam es damals jedoch zu keinem konkreten Bauvorhaben, doch blieb die finanzielle Verpflichtung des Stadterweiterungs-Fonds zur Errichtung eines Archivs bis zum Jahr 1871 nominell noch bestehen. Bedauerlicherweise wurde damals der Stadterweiterungsfonds aber aus dieser Verpflichtung entlassen, und so bemühte sich der Direktor des Archivs, Alfred Arneth, nach 1873 vergeblich um die Errichtung eines Neubaues. Erst über zwanzig Jahre später sollte wieder Bewegung in die Bauangelegenheit kommen. Der nach dem Tod Arneths 1897 zum Direktor ernannte Gustav Winter konn­te mit Hilfe des Außenministers Agenor Goluchowski die entscheidenden Schritte für einen Neubau setzen. Tatsächlich kam es nur auf Umwegen und durch das glückliche Zusammentreffen mehrerer Komponenten zu dieser Lösung. Nach der Festlegung des Wiener Generalre­gulierungsplanes 1892 wurde die Idee der Restaurierung der Minoritenkirche samt Regulierung der angrenzenden Plätze vielfach diskutiert; dazu zählte vor allem der Durchbruch einer Gasse vom Ballhaus- zum Minoritenplatz. Eine weitere, möglicherweise entscheidendere Komponente war die eher insgeheim erörterte Vorstellung des jeweiligen Außenministers bzw. seines für das Gebäude zuständigen Beamten, die an die Rückfront des Ministerial-Ralais unmittelbar angebau­ten Gebäude verschiedener Größe, verschiedenen Alters und verschiedener Zuständig­keit abzutragen und an deren Stelle einen neuen Trakt mit einheitlicher Front im Stil der Hildebrandtschen Staatskanzlei aufzuführen. Beide Projekte waren von der wohlwollenden Meinung der Hofbehörden und der Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale getragen, die eine entsprechende Regulierung dieses Stadtteils hinter dem Amalientrakt befürworteten. Eine Realisierung scheiterte aber, weil diese Regulierung hauptsächlich im Interesse der Gemeinde Wien lag, während das Geld für Grundeinlösungen, Demolierungen und Neubauten von allen anderen Beteiligten erwartet wurde. Trotz all dieser Bedenken scheint man im Ministerium des Äußern schon ab 1891 Otto Hofer mit einem Plan für den Bau eines „Minoritentraktes" beauftragt zu haben, der gerade die Restaurierung der barocken Staatskanzlei durchführte, doch wurde die-

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