Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

148 Staat 10 „Kaisertum Österreich" 1804 1804 August 11, Wien Patent (Pragmatika I Verordnung) Kaiser Franz' II. (I.) betreffend die Annahme des Titels und der Würde eines erblichen Kaisers von Österreich („Neue Titulatur und Wapen Seiner Römisch- und Oesterreichisch- kaiserlich, auch könig­lich-apostolischen Majestät...") Druck, 16 Blatt, deutsch, vier Abbildungen Kabinettsarchiv, Staatsrat Patente und Zirkulare 64 Die ungewisse Zukunft des Heiligen Römischen Reichs, das gerade unter französischem Druck einen fundamentalen Umgestaltungsprozeß durchlebte, und die Proklamation Napoleon Bonapartes zum erblichen Kaiser der Franzosen im Mai 1804 bewogen Franz II., „zur dauerhaften Befestigung dieser vollkommenen Rangs-Gleichheit" dem franzö­sischen Vorbild zu folgen und seine Länder ebenfalls in einem Erbkaisertum Österreich zusammenzubinden. Damit wurde die hierarchische Position des Hauses Habsburg vom deutschen Wahlkaisertum unabhängig gemacht. Das von der Vereinigten Hofkanzlei, der obersten Zivilverwaltungsbehörde der Monarchie, ausgefertigte Patent beschäftigt sich auch mit den durch die Annahme des Titels eines erblichen Kaisers von Österreich nötig gewordenen Änderungen im Staatswappen sowie mit Titulaturfragen. Napoleon gratulierte Franz im September 1804 zur Annahme des erblichen Kaisertitels, die staatsrechtlich über die Willenserklärung der Pragmatischen Sanktion hinaus end­lich wirklich einen habsburgischen „Gesamtstaat" schuf. An der Rechtsstellung der ein­zelnen Länder änderte sich dadurch nichts, ebenso blieben jene „Erbstaaten", die bis­her Teil des Heiligen Römischen Reichs gewesen waren, weiterhin in dem „nähmlichen Verhältnisse mit demselben". Michael Hochedlinger

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