Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - III. Haus - Hof - Staat
Staat 145 7 Weibliche Erbfolge 1713 April 19, Wien „Pragmatische Sanktion" Notariell beglaubigtes Protokoll einer Verlautbarung in der Geheimen Ratsstube, Pergamentlibell, Oblatensiegel auf schwarz-gelben Seidenschnüren, sechs Blatt, deutsch Familienurkunden Nr. 1839 Mit dem Erlöschen der spanischen Linie der Habsburger im Jahre 1700 war von österreichisch-habsburgischer Seite Erzherzog Karl als König von Spanien vorgesehen. Die besseren Karten hatte aber zunächst der vom letzten spanischen Habsburger zum Universalerben bestimmte Enkel Ludwigs XIV. von Frankreich, der Herzog von Anjou (Philipp V.). Ein Waffengang, der Spanische Erbfolgekrieg (1701-1714), mußte schließlich entscheiden. Gegen den französischen Kandidaten erklärten Österreich und seine Hauptverbündeten, England und die Niederlande, Erzherzog Karl als Karl III. zum alleinberechtigten Herrscher der spanischen Gesamtmonarchie. Ab 1703 sollte er an der Spitze der alliierten Truppen von Portugal aus Spanien zurückerobern. Vor der Abreise Karls schlossen Kaiser Leopold I. und seine beiden Söhne Joseph und Karl eine Reihe geheimer Abkommen, der Kaiser erließ außerdem eine Erbfolgeregelung, das „Pactum mutuae successions" (September 1703). Leopold und Joseph verzichteten zugunsten Karls auf das spanische Erbe. Starb aber Karls Linie in Spanien aus, sollte der josephi- nische Mannesstamm nachfolgen. Umgekehrt würden in den Erbländern Karl und seine männlichen Nachkommen das Erbe antreten, wenn der josephinische Zweig in männlicher Linie erlosch. Dies war mit dem Tod Josephs I. 1711 dann auch der Fall: Karl, der sich in Spanien ohnedies nicht halten konnte, übernahm in den Erblanden die Herrschaft und wurde als Karl VI. auch zum römisch-deutschen Kaiser gewählt. Noch ohne Nachkommen verlautbarte er im April 1713 in feierlicher Form in Gegenwart der wichtigsten Hofwürdenträger und Spitzenbeamten die Hausverträge von 1703 und fügte eine Erklärung über die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder bei. Hinsichtlich der Erbfolge bestimmte diese „Pragmatische Sanktion", daß für den Fall des Fehlens männlicher Erben die weiblichen Nachkommen Karls seine Nachfolge antreten sollten. Erst 1717 wurde dem Kaiser tatsächlich eine Tochter geboren: Maria Theresia. Michael Hochedlinger