Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - III. Haus - Hof - Staat
138 Staat daraus auch innenpolitisch die Konsequenzen: das vielgliedrig-barocke Herrschaftsgebilde mußte endlich durch eine gründliche Staats- und Verwaltungsreform im Kampf gegen die beharrenden Kräfte zu einem modernen Einheitsstaat umgebaut werden (Nr. 8). Ihr Sohn und Nachfolger Joseph II. (1765/1780-1790) hat ihr Reformwerk im Sinne des Aufgeklärten Absolutismus fortgesetzt und in einer wahren „Revolution von oben" dramatisch zugespitzt. Dabei ging er über einschneidende Maßnahmen der Verwaltungsreform weit hinaus und nahm sich auch brennender sozialer Fragen wie der Rechtsstellung der bäuerlichen Bevölkerung und dem Problem der religiösen Toleranz an (Nr. 9), die an den Grundfesten der überkommenen Gesellschaftsordnung rüttelten. Manches hat den Tod des Reformkaisers nicht überlebt, dessen Radikalität die Monarchie 1 789-90 wieder in eine ernste innen- wie außenpolitische Krise stürzte. Die daraus gewonnene Überzeugung von der Gefährlichkeit allzu harter Reformschnitte und schließlich der mit kurzen Unterbrechungen von 1792 bis 1815 währende Krieg mit dem revolutionären und napoleonischen Frankreich brachten den Sieg des Konservativismus und damit den Abstieg der Habsburgermonarchie von einem der fortschrittlichsten Staaten Europas zum Polizeistaat Metternichs. Auch die staatsrechtliche Natur der Monarchie hat sich unter französischem Druck schließlich am Beginn des 19. Jahrhunderts grundlegend gewandelt. Seit dem Mittelalter ist die Geschichte des Hauses Habsburg untrennbar mit dem Geschick des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verbunden, in dem sich die deutschen Fürsten und Stände zusammengeschlossen hatten. 1282 belehnte Rudolf von Habsburg seine Söhne mit Österreich (Nr. 1). Mitte des 14. Jahrhunderts waren die Beziehungen zwischen dem Haus Österreich und dem Reich konfliktbetonter: Herzog Rudolf IV. griff kurzerhand zum Mittel der Urkundenfälschung, um sich im Reichsverband eine Vorzugsstellung zu sichern (Nr. 2). Seit dem 15. Jahrhundert stellten dann die Habsburger mit nur einer kurzen Unterbrechung den Kaiser und damit das Reichsoberhaupt. Im Haus-, Hof- und Staatsarchiv wird aufgrund dieser beinahe schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Verbindung von Reich und Habsburgermonarchie nicht nur das wohl wichtigste Verfassungsdokument des Alten Reichs, die Goldene Bulle von 1356, verwahrt, sondern auch gewissermaßen sein „Totenschein". Im Jahre 1806 legte Franz II. unter dem Diktat Napoleons die Reichskrone nieder und erklärte den Reichsverband für erloschen (Nr. 11). Den Kaisertitel haben die Habsburger damit nicht verloren, denn bereits zwei Jahre zuvor, 1804, hatte Franz vorsorglich den Titel eines österreichischen Kaisers angenommen (Nr. 10). Einen ersten Modernisierungsschub nach den Jahrzehnten der franziszeischen Stagnation brachte die Revolution von 1848. Sie hat auch die letzten Reste der vormodernen Untertanengesellschaft beseitigt (Nr. 12), ehe die Zeit des Neoabsolutismus für mehr als ein Jahrzehnt den Liberalisierungsprozeß abstoppte. Nach den außenpolitischen Katastrophen von 1859 und 1866 führte dann aber kein Weg mehr am konstitutionellen Verfassungsstaat und am Ausgleich mit Ungarn vorbei. 1867 wurde aus dem Kaisertum Österreich der österreichisch-ungarische Doppelstaat (Nr. 13). Dem „Massenzeitalter" hat man durch fortschreitende Ausdehnung des Wahlrechts Rechnung getragen (Nr. 14), die Nationalitätenfrage vermochte der Vielvölkerstaat aber nicht zu lösen. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs (Nr. 15) waren auch die Tage der Donaumonarchie gezählt. Michael Hochedlinger