Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - III. Haus - Hof - Staat
Hof 129 3 Hofzeremoniell 1715, Wien Protokollbuch über die Ordnung der Hoffeste Buch, Papier, 80 Blatt, deutsch Hofarchive, Ältere Zeremonialakten 26 Das Zeremoniell spielte bei Hof eine sehr wichtige Rolle; es regelte auch den Zutritt zu den Zeremonienräumen und den kaiserlichen Appartements genauestens. Die Zimmerfluchten, die heute noch in der Wiener Hofburg zu besichtigen sind, dienten dazu, die Menschen zu beeindrucken und auf die Majestät des Herrschers einzustimmen. Es existierten genaue Bestimmungen, welche Personengruppen zu den verschiedenen Zeremonienräumen Zutritt hatten. Die Erlaubnis, ein bestimmtes Gemach zu betreten, war grundsätzlich rangbezogen, konnte aber auch durch Privileg erteilt werden. Die aufeinanderfolgenden Audienzräume Ritterstube, Erste oder Kleine Ante Camera, Zweite oder große Ante Camera und Ratsstube mündeten in die eigentlichen kaiserlichen Appartments, die nur mehr von wenigen Personen betreten wurden. Das hier abgebildete Reglement des Zutritts stammt aus der Regierungszeit Kaiser Karl VI. aus dem Jahr 1 715 und listet genau auf, wer sich in welchem Raum aufhalten durfte. Der Zutritt in die Ratsstube war, wie auf der obenstehenden Doppelseite abgebildet, auf hohe weltliche und geistliche Würdenträger (also etwa Botschafter, hohe Militärs, Träger des Goldenen Vlies) und Inhaber von Hofämtern, den kaiserlichen Beichtvater sowie alle für das persönliche Wohl des Kaiser verantwortliche Personen (Leibarzt, Leibbarbier) beschränkt. Die Zeremonienräume wurden für unterschiedliche Anlässe genutzt, für Audienzen, öffentliche Hoftafeln, Taufen und auch für Erbhuldigungen. Pia Mörtinger-Crohmann