Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - III. Haus - Hof - Staat
Hof 127 1 Die Kurfürsten als kaiserlicher Hofstaat 1 653 Oktober 15, Regensburg Wappenbrief für die Gebrüder Gatterburg Pergamentlibell mit Wachssiegel (in Holzkapsel), 12 Blatt, deutsch Allgemeine Urkundenreihe 1653 X 15 (früher Niederösterreichisches Landmarschallamt Urkunden B/35) ' . fc A w Jß tMMM Das hier abgebildete prunkvolle Wappen entstammt einem Wappenbrief, den Kaiser Ferdinand III. im Jahr 1653 für die Brüder Carl Ludwig, Max Ernst und Franz Elias Gattermayer zum Gersthoff ausstellte, die sich fortan von Gatterburg zum Gersthoff nennen durften. Im oberen Teil des Bildes sitzt der Herrscher unter einem Baldachin, links und rechts neben ihm die Kurfürsten, die ihn zum Kaiser gewählt haben: die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Kurfürst von Brandenburg, der Herzog von Sachsen und der erst 1623 in das Kollegium aufgenommene Herzog von Bayern. Der Kaiser und seine Kurfürsten stellen hier einen idealtypischen Hof dar. Die Kurfürsten hatten die höchsten Hofämter inne (Erzkanzlerämter für Deutschland, Arelat und Italien, Erzschenkenamt, Erzschatzmeisteramt, Erzkämmereramt, Erzmarschallamt, Erztruchseßamt), die bereits im Hochmittelalter zu reinen Ehrenämtern geworden und nun als Erzämter den jeweiligen Kurwürden zugeordnet waren. Die tatsächlichen Dienste am Hof wurden durch dort anwesende Würdenträger bzw. Bedienstete geleistet. Die Inhaber der Erzämter traten in ihren Funktionen nur mehr bei besonderen Anlässen auf, wie etwa bei einem Krönungsmahl, wo sie zumindest symbolisch ihre Dienste an der Person des Kaisers versahen. Pia Mörtinger-Grohmann