Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

Haus 123 9 Der gute Kaiser Franz 1 835 März 1, Wien Testament Kaiser Franz I. Text von Kanzleihand auf Papier, eigenhändige Unterschrift, zwei Blatt, deutsch Familienurkunden Nr. 2347 Wie alle Mitglieder seiner Familie mußte auch Kaiser Franz wohl nach einem vorgege­benen Schema ein Testament verfassen, das im Obersthofmarschallamt hinterlegt wurde. Zwar findet sich die übliche religiöse Präambel, aber hinsichtlich der Hl. Messen und Almosengaben verweist der Kaiser nur auf den üblichen Hofbrauch. Auch sonst wird im Gegensatz zu älteren sehr detailfreudigen Bestimmungen jeweils an den guten Willen der Erben appelliert, die alles im Sinne des Kaisers veranlassen würden. In einigen Beilagen werden immerhin konkrete Personen genannt, die mit einem Andenken zu beteilen sind. Die Angabe von finanziellen Zuwendungen entspricht ebenfalls dem üblichem Gebrauch. Soweit ist die Anleitung des Juristen nicht zu übersehen. Aber plötzlich, in Artikel 14, tritt uns der „gute Kaiser Franz" entgegen. So wie er an seine Familie dachte, ist dann seine erweiterte Familie an der Reihe: „Meine Liebe vermache ich meinen Unter­tanen". Im gleichen Absatz bedankt sich der Kaiser bei seiner Armee und bei allen Staatsdienern für ihre Treue und Anhänglichkeit. Ob ein solcher Passus an dieser Stelle vielleicht von langer Hand geplant war, läßt sich kaum nachweisen, aber er zeigt das Amtsverständnis des Kaisers. Bezeichnenderweise wurde dieser Satz auch als Motto in lateinischer Version am Sockel des Kaiser-Franz-Denkmals im Inneren Burghof angebracht. Elisabeth Springer

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