Das Österreichische Staatsarchiv (1988)

Kurt Peball: Das Österreichische Staatsarchiv

wissenschaftliche Beamte des Archivs als Lekto­ren am Institut für österreichische Geschichtsfor­schung an der Universität in Wien Vorlesungen über Akten- und Schriftenkunde, oder sie sind mit leitenden Funktionen in Fachkommissionen be­traut; alle publizieren wissenschaftliche Beiträge oder Bücher und halten Fachvorträge auf Fachta­gungen im In- und Ausland, aber auch in den Be­reichen der Volksbildung. Aufgaben _ D ie Aufgaben des Österreichischen Staatsar­chivs sind:- Verwahrung, Sicherung, Restaurierung und Erschließung des Archivguts, durch Findbehelfe; - Übernahme von Akten und Dokumentations­gut der obersten Bundesbehörden der Republik Österreich und — Aufbereitung dieses Archivgutes durch Aus­scheiden von für die Geschichte Österreichs und für das Erkennen der hauptsächlichen Tätigkeit der österreichischen Regierung weniger wichti­gen Schriftstücke; — Vorlage von Archivalien für wissenschaftli­che, publizistische und private Anliegen im Rah­men der gesetzlichen Benützungsbestimmungen und fachliche Beratung von Benützern;- Publikationstätigkeiten;- Mitwirkung bei der Veranstaltung von wissen­schaftlichen Tagungen und von Ausstellungen. Zu diesen Aufgaben kommen heute mehr denn je die Anforderungen zu einer Bewältigung der In­formationsflut, die ihresgleichen bisher nicht ge­kannt hat. Dazu haben die Technologien des aus­gehenden 20. Jahrhunderts und deren Kontrollen durch die staatliche Verwaltung Ausprägungen erfahren, die sich auch auf die Tätigkeit der staatli­chen Archive auswirken. Die Übernahme von Ar­chivgut der obersten Bundesbehörden bedurfte, dadie Papierflut der Verwaltung stets mehrzu-als abnimmt, einer eigenen Staatsarchivabteilung, die 1984 mit dem Teilarchiv Archiv der Republik errichtet wurde. Dabei werden die Magnetspei­cherungen auf verschiedenen Speichermedien in absehbarer Zeit die Papierflut der Aktenproduk­tionen noch nicht allzusehr einschränken, wohl aber zusätzliches Archivgut anfallen lassen, wo­bei zu bedenken ist, daß selbst bei der schon gut hundertjährigen Kunst der Fotografie im Archiv­bereich noch immer große Probleme zu bewälti­gen sind, während diese bei der Archivierung von Magnetspeicherungen erst auf unsere Archive zukommt. Flier wird das Österreichische Staatsar­chiv in Zukunft sehr eng mit jenen Institutionen in Österreich Zusammenarbeiten, die hier Pionierar­beiten geleistet haben, wie das österreichische Filmmuseum und Filmarchiv, aber auch das erst vor kurzem aufgebaute Filmarchiv des ORF. Mit der Organisationseinheit Zwischenarchiv des Archivs der Republik wird, wie international üb­lich, im Bereich des Österreichischen Staatsar­chivs erstmalig in Österreich das Massenschrift­gut der Bundesverwaltung archivreif gemacht werden. Für solche Arbeiten liegen im Staatsar­chiv nur geringe Erfahrungswerte vor. Zum Teil mußten für das Staatsarchiv bisher ungewöhnli­che, wenn auch an sich selbstverständliche neue Wege einer engen Zusammenarbeit mit den akten- abgebenden Stellen eingeleitet werden. Die Abgabepflicht von Archivalien an das Staats­archiv ist im Bundesministeriengesetz von 1973 mit der diesem integrierten Kanzleiordnung für die Bundesministerien gesetzlich geregelt. Für die Praxis wurden vor zwei Jahren Verbindungs­stellen zu den Ministerien in Form von Arbeits­gruppen aufgebaut, die mit den jeweiligen Mini- sterialkanzleidirektoren und Kanzleidirektorinnen und mit jeweils von diesen Behörden genannten Archivkontaktpersonen schon eng Zusammenar­beiten. Ein Nahziel ist hier das gemeinsame Skalieren, aber auch die Vereinheitlichung etwa der Akten­hinterlegung in Normkartons und anderes. 16

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