1100 Jahre österreichische und europäische Geschichte in Urkunden und Dokumenten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1949)
1100 Jahre österreichische und Europäische Geschichte - Transkriptionen und Erläuterungen
Nos visis et perpensis articulis / quatuor separatis suprascriptis, eosdem / in omnibuset singulis eorundem / clausulis approbavimus, ratos, gratos, / firmosque habuimus, sicut per praesentes / pro nobis haeredibus, et successoribus / nostris eosdem approbamus, ratos, / gratos, / firmosque habemus, spondentes. Blatt 5r. Ac in verbo regie promittentes nos / omnia et singula, quae in praedictis / quatuor articulis separatis continentur, / sincere et bona fide praestituros, et / observaturos, neque permissuros unquam, quantum in nobis est, ut a quopiam /violentur, aut ut ullo modo ijsdem / in contrarium eatur. In quorum omnium / majorem fidem et robur praesentibus / manu nostra regia signatis magnum / nostrum magnae Britanniae sigillum / appendi fecimus. Quae dabantur in / palatio nostro apud Kensington / septimo die mensis augusti / anno domini millesimo septingen/tesimo decimo octavo, regnique / nostri quinto. Georgius Rex 1) Reitersiegel des Königs Georg (rötlich-gelbes Wachs) in Silberkapsel an rot-goldenen Seidenschnüren mit Quasten. [Pillicli ] 56. 1737 Januar 24, Wien. Kaiser Karl VI. belehnt seinen Schwiegersohn, Herzog Franz Stephan von Lothringen, den Gemahl Maria Theresias, mit dem Großherzogtum Toskana. Orig.-Perg., Buchform, 4 Blätter: (24 b x 33 h), Blatt 3V—4' . — Einband: Goldbrokat mit rot-grün-blau-violetten ltosenmustern. — Faksimile stark verkleinert. Ende 1731 beantragte der Kaiser bei dem Reichstage die Garantie für die Pragmatische Sanktion (siehe oben Nr. 52) vo)i seiten des Reiches und dieselbe wurde am 11. Jänner 1732 mit großer Stimmenmehrheit beschlossen; dagegen protestierten aber Kurbayern und Kurpfalz sowie August II. von Sachsen; dieser war mit Frankreich in Verbindung getreten und trug sich aufs neue mit Plänen, die einerseits auf die Erwerbung eines Teiles der österreichischen Erblande, anderseits auf Begründung der schon lange erstrebten Souveränität in Polen gerichtet ivarén. August II. von Sachsen starb 1733. Um nun Sachsen zur Anerkennung und Garantie der Pragmatischen Sanktion zu gewinnen, unterstützte Kaiser Karl VI. im Verein mit Rußland die Kandidatur des neuen Kurfürsten August III. von Sachsen, des Sohnes des verstorbenen August II., auf den polnischen Thron und verwickelte sich damit in den bald ausbrechenden polnischen Thronfolgekrieg (1733—1738). Da Frankreich den vom größten Teil des polnischen Adels erwählten Stanislaus Leszczynski, der Ludwigs ZF. Schwiegervater geworden war, auf den Thron zu erheben suchte, kam es zum Krieg, in dem sich Frankreich, Spanien und Sardinien gegen Österreich verbündeten. Der sächsische Kurfürst gelangte wohl als August III. in den Besitz Polens, aber der Kaiser wurde in Italien geschlagen, und nur am Rhein konnte sich Eugen von Savoyen behaupten. Der Kaiser schloß deshalb 1735 mit Frankreich einen Waffenstillstand, in dem die Grundlagen des künftigen Friedens bestimmt wurden. Danach trat der Kaiser an den spanischen Infanten Don Carlos Neapel und Sizilien ab (spanische Sekundogenitur, bis 1861) und erhielt daf ür Parma und Piacenza, das nach dem 1731 erfolgten Aussterben der Farnese an Don Carlos, den Sohn der Elisabeth Farnese und Philipps von Spanien, gekommen war. Der Herzog Franz von Lothringen, der zum Schwiegersohn des Kaisers ausersehen war, sollte Lothringen, das seit 1048 im Besitze dieses vom Grafen Gerhard abstammenden Hauses war, an Stanislaus Leszczynski abtreten und dafür Toskana erhalten, sobald es durch das zu erwartende Aussterben der Mediceer erledigt würde; der Tod des letzten mediceischen Großherzogs erfolgte im Jahre 1737, und Franz von Lothringen wurde nun mit Toskana belehnt. Nach dem Tode Leszczynskis sollte Lothringen an Frankreich fallen; dies geschah im Jahre 1766. Die Friedenspräliminarien wurden von Spanien angenommen und zuletzt durch den Frieden von Wien im Jahre 1738 bekräftigt (siehe Nr. 57); hiebei wurde die Pragmatische Sanktion von den vertragschließenden Mächten anerkannt. Romani vigesimo sexto, Hispanicorum / trigesimo quarto, Hungarici et Bohe/mici pariter vigesimo sexto. Carolus m(anu) p(ropria) 1). V(ice) C(ancellarius) Jo(hannes) A(dolphus) comes / de Metsch m(anu) p(ropria) x) Ad mandatum sacrae Caesareae / majestatis proprium M(aximilianus). de Ley m(anu) p(ropia) x) (Auf der folgenden Seite): Collat(ta): et registr(ata): Fr(an§ois). Guil(laume): a Pranghe x) Rotes Wachssiegel des Kaisers Karl VI. (D. — 14 cm) in vergoldeter Metallkapsel an goldenen Schnüren. [Bl aas] 57. 1739 Januar 7, Versailles. König Ludwig XV. von Frankreich ratifiziert den am 18. November 1738 mit Kaiser Karl \ I. zu Wien geschlossenen Frieden als Abschluß des Polnischen Thronfolgekrieges. Orig.-Perg., Buchform, 58 Blätter: (23 bx 31-5 h), Blatt V. — Faksimile stark verkleinert. Druck: Wenck, Codex iuris, 1, S. 146 n. 26. Regest: Bittner, Verzeichnis, 1, S. 162 n. 859. 1) Die Unterschriften sind eigenhändig.