Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)
General- und Flügeladjutanten bei S. M.
Geschäfte des heutigen Präsidial-Büros versah; b) in die Operations-Kanzlei unter dem Chef des General- Quartiermeister-Stabes, betraut mit der Leitung der Operationen, und c) in die Organisations-Abteilung (des Militär-Departement) für Organisation, Reglements Reformen in der AdJustierung und Ausrüstung dann für das Militär-Unterrichtswesen. Die Militär-Zentral-Kanzlei, mit der Ausführung der Ah. Befehle betraut, war zur Leitung und Überwachung des gesamten Armeedienstes berufen, hatte den Geschäftsgang des Armee-Ober- Kommandos an Se. Majestät zu vermitteln, endlich die Organisierungsangelegenheiten und Höheren Personalien zu bearbeiten. Vorstand derselben war der jeweilige "Erste General-Adjutant Sr. Majestät und der Armee", welcher in der Minister Konferenz auch die Angelegenheiten der Armee zu vertreten hatte. (Diese Vertretung überging Ende 1859 an den Chef des Armee Ober- Kommandos) . Im Jahre 1853, als diegänzliche Auflösung des Kriegsministeriums erfolgte, fungierte das Armee-Ober-Kommando zugleich als Militär-Zentralbehörde. Im Jahre i860 wurde das Kriegs-Ministerium wieder errichtet, dagegen das Armee-Ober- Kommando aufgehoben. Es wurde nun die General-Adjutantur als spezielles Militärorgan Sr. Majestät aufgestellt, deren Vorstand ebenfalls der Erste General-Adjutant war und durch welche sämtliche Vorträge des Kriegsministeriums gehen mußten, bei welcher sodann die diesfälligen Resolutions-Entwürfe ausgearbeitet wurden. Sie war keine selbständige Behörde, sondern hatte nach den Befehlen Sr. Majestät die einlaufenden Vorträge zu behandeln.- 4 -