Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)
Königliche ungarische Leibgarde
Die neue Garde hatte zugleich die Bestimmung als Pflanzschule zu dienen, in welcher die aufgenommene, adelige Jugend zu Stützen des Militär- und Zivilstandes herangebildet werden sollte. Als in der Garde zu pflegende Studien und Wissenschaften sind genannt: Deutsche, französische und italienische Sprache, Pelddienst und Rechenkunst, Staats- und Kameralwis- senschaften, endlich Reiten, Rechten und Tanzen. Die in die Garde als Unter-Leutnants aufzunehmenden Kandidaten wurden von sämtlichen ungarischen Infanterie- und Kavallerie- Regimentern aus der Charge der Unterleutnants, Fähnriche, Wachtmeister-Leutnante und Kadetten, - dann aus dem Zivile ausgewählt. Als Bedingungen zur Aufnahme in die Garde wurden für die Kandidaten der ungarische Adel, tadellose Conduite, ein gutes Ansehen und die Befähigung für den Hofdienst gestellt. Auch war für jeden Bewerber die Zustimmung der Komitatsbehörde erforderlich und die Gesamtzahl der Nichtkatholiken durfte ein Drittes des Standes nicht überschreiten. Die ungarische adelige Leibgarde sollte als Militär-Korps angesehen werden und war in Hofdienst-Angelegenheiten von dem Ersten Oberst-Hofmeister, sonst von der Jurisdiktion des Hof- Kriegsrates abhängig. Nachdem man im Juli 1760 die Zahl der aufzunehmenden Edelleute auf 96 ungarische, 4 kroatische und 20 siebenbürgische festgesetzt hatte, wurden die Einberufungen zur Garde mit großem Eifer durchgeführt und schon einen Monat später war die- 25 -