Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
89 Der jeweilige Apostolische Feld-Vicar wird von Seiner Majestät ernannt, von dem päpstlichen Stuhle bestätigt und von sieben zu sieben Jahren, nach dem letzten Breve vom 18. December 1891 für die Dauer des Verbleibens im Amte, mit den erforderlichen Facultäten versehen, welche sich von jenen der Diöcesan-Bischöfe nur insofern unterscheiden, als es die besonderen Verhältnisse des Apostolischen Feld- Vicariates erfordern. § 2. Umfang der Jurisdiction des Apostolischen FeldYicars. Die Jurisdictions-Conflicte mit dem Civil-Clerus hörten auch nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates nicht auf. Als im Jahre 1777 Bischof Kerens von den Feld- Superioren einen genauen Bericht über alle Militär-Kirchen und -Kapellen abverlangte, blieben auch diesmal die energischesten Proteste vieler Diöcesan-Bischöfe, nament- ich aber des Primas von Ungarn hinsichtlich der Leopoldstädter Kirche, nicht aus. Sie behaupteten, dass dem Apostolischen Feld-Vicar vermöge der päpstlichen Vollmachten nur eine Jurisdictio personalis und nicht zugleich reális oder localis zustehe und reclamierten für sich die kirchliche Gewalt auch über die Militär-Kirchen und -Kapellen. Dem Bischöfe Kerens fiel es aber nicht schwer, die angeführten Gründe zu entkräften und die würdige Herstellung dieser Gotteshäuser zu erwirken. Um das Jurisdictions-Verhältnis zwischen dem Militär- und Civil-Clerus genau zu bestimmen und den endlosen, für den Militär-Clerus nachtheiligen Jurisdictions-Conflicten ein Ende zu bereiten, wurde über Antrag des Apostolischen