Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge
58 und mit Kindern belasteten Soldaten die Sorge der Erziehung zu erleichtern und die Zöglinge zu tüchtigen, brauchbaren Unterofficieren heranzubilden, ertheilten die betreffenden Regiments-Kapläne den Religionsunterricht. S 3. Torschriften für die Feldkapläne. Besondere Vorschriften für die Regiments-Kapläne gab es in der ersten Zeit noch nicht. Wohl erschienen Regulaments, aber nur für einzelne Regimenter, die allerdings mitunter auch von anderen Regimentern angenommen wurden und Weisungen über die Pflichten der Regiments-Kapläne enthielten. So wurde 1728 vom General-Feldmarschall-Lieutenant Regal in Nürnberg ein »Regulament über ein kais. Regiment zu Fuß« herausgegeben, das bei mehreren Truppenkörpern Eingang fand. Im Jahre 1720 erschien ein Reglement für das Infanterie- Regiment Alt-Lothringen, im Jahre 1734 das Khevenhüller- sche Reglement für ein Dragoner-Regiment, im Jahre 1733 ein solches vom Reichsgrafen von und zu Daun für sein Infanterie-Regiment. Alle diese Regulaments hatten die Gottesfurcht und Religion zur Grundlage. Die Verfasser derselben und alle unsere Heeres- organisatoren erkannten die Nothwendigkeit der Religion; sie bestrebten sich, dieselbe nicht nur selbst zum wirksamen Beispiele für die übrigen zu üben, sondern wollten sie auch durch die von ihnen verfassten Vorschriften bei den Untergebenen wecken und erhalten. Zur Illustration diene, was der Graf Daun in seinem Reglement schreibt: »Vorrede: Da die Gottes-Furcht und Andacht das erste und vornehmste Stück alles Glücks, Segens und Wohlfahrt