Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

150 mussten. In diesen Fällen konnte das Apostolische Feld- Yicariat die Übersetzung eines bereits angestellten Militär- Geistlichen auf eine andere Stelle beim Iiofkriegsrathe beantragen, und das Präsentationsrecht des bischöflichen Ordinariates fand demnach in einem solchen Falle keine Anwendung. Übrigens änderte eine solche Übersetzung, sowie jede andere Beförderung eines Militär-Geistlichen auf höhere und besser dotierte Posten der Militär-Seelsorge nichts in dem Ordinariats-Yerbande und in dem Diöcesan-Verhält­nisse. Der Militär-Geistliche blieb bei jeder Veränderung seiner Anstellung jener Diöcese einverleibt und jenem Ordinariate untergeordnet, von welchem er zum Priester ordiniert wurde. Jede Entlassung des Säcular- und Regular - Priesters zur Verwendung in der Militär-Seelsorge erfolgte nur auf die Dauer seiner activen Dienstleistung in der Militär-Seelsorge. Behufs Wiederbesetzung erledigter Regiments-Kaplan- stellen musste nach dem einverständlich mit dem Hof- kriegsrathe erlassenen Decrete der vereinigten Hofkanzlei vom 7. März 1806 an sämmtliche Länderstellen und mit der Circular-Verordnung vom 17. Juni 1812 E. Z. 2020 nach­stehendes Verfahren beobachtet werden: Das Regiments-Commando hatte die Erledigung der Feldkaplanstelle dem Vorgesetzten General-Commando und durch dieses dem Feld-Superiorate zu erstatten, welches die Präsentation eines geeigneten Priesters durch das betreffende Ordinariat zu veranlassen hatte. Sobald die Präsentation erfolgt war und der Feld- Superior den Präsentierten zur Militär-Seelsorge geeignet fand, so hatte er dies dem Vorgesetzten General-Commando anzuzeigen und zu bewirken, dass der Präsentierte vom

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