Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

148 Behufs Verbesserung der materiellen Lage der Feld- kapläne wurde über Antrag des Apostolischen Feld-Vicars mit Decret der vereinigten Hofkanzlei vom 30. April 1805 an sämmtliche Länderstellen mit Ausnahme von Venedig, den Feldkaplänen in Böhmen, Mähren, Schlesien, Unter-, Ober-, Vorder- und Inner-Österreich eine jährliche Zulage von 150 fl. aus den Religionsfonds der Länder im Ver­hältnisse zum Recruten-Contingente, mit der Verbindlich­keit für diesen Fonds jährlich 50 Messen unentgeltlich zu persolvieren, jenen in Ungarn und den übrigen Provinzen aber 100 fl. mit der Verpflichtung zur unentgeltlichen. Persolvierung von 25 Messen bewilligt. In Ungarn wurde die Präsentations-Angelegenheit ein­gehendst erörtert und bis zum Jahre 1811 unerledigt hinaus- gezogen. Einige Bischöfe, wie jener von Siebenbürgen, weigerten sich ganz entschieden, dieses neue Recht an­zunehmen. Die hier aufgestellte geistliche Hofcommission verband mit diesem neuen Präsentationsrechte die Forderung auf Herstellung des alten, längst aufgehobenen Privilegii fori clericalis für die Feldgeistlichen und verlangte, dass die Kapläne der ungarischen Regimenter, gleich jenen der deutschen Regimenter, statt der bisherigen Zulage jährlicher 100 fl. eine solche von jährlichen 150 fl. aus dem Religions­fonds zu bekommen hätten. Über Antrag des Hofkriegsrathes wurde Allerh. Orts dieser Forderung nicht willfahrt und unterm 16. März 1811 anbefohlen, dass die Diöcesan-Bischöfe in Ungarn und Siebenbürgen gemäfl der Allerh. Entschließung vom Jahre 1805 aus ihrem Diöcesan-Clerus die »erforderlichen geschickten und wohlgesitteten Regiments-Kapläne zu prä­sentieren hätten«.

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