Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
98 Zufolge Allerh. Entschließung vom 9. August 1855 wurde der Apostolische Feld-Vicar in die V Rangs- und Diätenclasse mit 4000 fl. jährlicher Gage und mit dem Ansprüche auf die Vorrückung in den höheren Gehalt von 5000 fl. im Concretual - Status mit den General - Kriegs- Commissären, General-Auditoren und General-Stabsärzten eingereiht und bewilligt, dass dem jeweiligen Apostolischen Feld-Vicar das Superplus des bisher bezogenen Gehaltes als Functions-Zulage ausgefolgt werde. DieseZulage wurde jedoch mit der Circular-Ver Ordnung vom 21. Juli 1860 eingestellt. Nach dem Gebühren-Reglement vom Jahre 1863 wurde seine Gage auf 4200 fl., beziehungsweise in der 1. Gehalts- classe auf 5230 fl. erhöht und nach der im Jahre 1900 durchgeführten Gage-Regulierung mit 11.400 Kronen be-timmt. Für den Apostolischen Feld-Vicar ist ein Reisepauschale zwar nicht systorniert; doch wird demselben alljährlich über Einschreiten zur Deckung der Reiseauslagen ein entsprechender, keiner Verrechnung unterliegender Betrag angewiesen. In den Jahren 1773 — 1871 war dem jeweiligen Apostolischen Feld-Vicar und den übrigen beim Apostolischen Feld-Vicariate angestellten Functionären die Unterkunft in dem Vicariatshause angewiesen, in welchem auch die Kanzlei des Apostolischen Feld-Vicariates untergebracht war. Dieses Haus stand in der Teinfaltstraße Nr. 10 und gehörte ursprünglich der gräflichen Familie Hamilton. Nach einem Berichte des Apostolischen Feld-Vicariates an den Hofkriegsrath vom 18. November 1816 wurde dieses Haus von der Kaiserin Maria Theresia angekauft, dem Apostolischen Feld-Vicariate gewidmet, und im Jahre 1778 zur Herstellung und Errichtung desselben 3000 fl. aus dem Cameral-Fonds bewilligt.