Simon Katalin: Sebészet és sebészek Magyarországon 1686-1848 - A Semmelweis Orvostudományi Egyetem Levéltárának kiadványai 5. (Budapest, 2013)

Melléklet

5. Riskovics József pesti scbcszmcstcr végrendelete (1794) 283 Vogtbarkeit. Wenn aber Todt meiner geliebten Ehegattin vor dieser Zeit erfolgen möchte: damalen ernenne ich hiemit meinen Schwager Herr Joseph Pichler zum Gerhaben und Verwalter meiner Verlassenschaft jedoch gegen alljährig zu legender Rechnung, welchen für seine Mühe jährliche 50 üoreni zu bezahlen sein werden. Viertens: Sollte es sich aber fügen, daß meine Frau ihren Wittwen Standt verände­ren wollte, so ist ihr sogleich das Verhcurathete mit Ein Tausend Gulden zu verabfolgen, wie ihr dann auch das Chyrurgische Recht eigen verbleibet, ferners aber legire ich ihr noch Ein Tausend Gulden in baaren zu empfangen. Nichtminder vermache ich ihr auf eben den widerverehligungs Fall ein Bettstadt mit allen Zugehörungen, so wie auch den Schmuck, welchen Sie in ihren kleinen Trügerl hat, Sechs Sesselle samt Kanapé, dann von den Silber zwey baar Besteck, samt ein silbernen Saltz Cassel und den Vorleg Löf­fel, welchen wir gemeinschaftlich brauchten, zwey kleine Coffe Löffel, und 6 par Por­zellanene Coffe Schallen, den gemeinschaftlichen Tisch, und grossen Wäschkasten samt den ihr zugehörigen Kleidungsstücken. Endlichen soll ihr sowohl von den Tisch zwey als auch vorhandenen Kupfer und Zinn ein Kinds-Theill verbleiben. Fünftens: Die silberne Zukerbichsen mit 6 silbernen Coffe Löffel, die zwey silberne Liechter, die silberne Toback Bichsen, dann die eben silberne 12 par Messer mit den 2 krumen Löffel, dann den zwey SalzVasse, wie nicht münder der silberne Verbindzeug mit der silbernen Spritzen, Catheders und Spachtel, dann die zwey Uhren sollen für meine Kinder aufbewahret werden, mein Ring mit Brillianten samt den grossen Spiegel soll jenen meiner Söhne gegeben werden, so sich am besten aufführen wird, mein an­der Goldener Ring aber mit einen Carniol und zwey kleinen guten Steinerle besetzt soll den andere zufallen, falls sich aber alle gut aufführen würden, so kommt all dieses samt den Silber und andere Möbeln unter sie gleich zu theillen. Das Hauß soll nicht verkauft werden, sondern wenn zwey von meinen Kindern solches in den Werth, welchen die Li- cilation blos allein unter den Kindern selbst bestimmen wird, behalten wollten, so ist solches unter sie abzutheillen und haben solche hernach die übrigen hinaus zu bezahlen, jedoch soll auch auf den Fall einer Verschwendung bei welchen immer meiner Kinder die in Hinsicht dessen puncto 2o vorgeschriebene Vorsicht und Zurückhaltungs Art ge­braucht werden. Meine Bücher und Schriften sollen eben für meine Kinder, bis zu ihrer Grossjährigkeit aufbewahret werden, wo sie hernach die nüzliehen für sich behalten, die nicht nothwendigen aber veräußeren können. Sechstens. Obwohlen ich meiner vorbemelt lieben Ehegattin vermög Heuraths Con­tract die Hälfte des wehrend unserer Ehe erwirtschaftenden zugesicheret, und in folge dessen auch das durch mich erkauft, sogenante Sengerische Hauß, auch auf ihren Nah­men schreiben lassen habe, so erachte, und will ich demnach, daß Sie mit obigen zusa- men 3500 üoreni betragenden Werth sowohl an ihren verheuratheteten, als auch wehrend dieser Ehe erwirtschafteten hinlänglich zufrieden gestellt sein solle, und das zwar um so mehr, als mir wohl bekannt, daß von den erwirtschafteten auf ein Hälfte nicht mehr fallen kann, weilen ich auch vorerwehntes Hauß mit schon vorgehabten Capitalien er- kauffet hab. Übrigens ersuche. Siebenslens. Ein Löbl. Stadt Magistrat gerufe auf den fäll als meine Ehegattin ihren Stand wirklich veränderen sollte, all mein Vermögen meinem Schwager Herrn Joseph Pichler zur ferneren Verwaltung übergeben, welcher jährlich seine Rechnungen darüber zu legen haben wird, damit nicht etwa die ganze Massa durch einen üblen Stiefvater wersplitlerl werde. Achtens. Sollte es sich endlich fügen oder erreignen, daß alle meinen Kinder noch vor Erreichung der Großjährigkeit sterben sollten, so soll von meinen ganzen beweglich und unbeweglichen Vermögen der 3te Theill meiner lieben Ehegattin eigen verbleiben,

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