Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Reichsbahndirektion Wien
Bestandsgruppe 10 Archiv der Republik 10R307/1 Reichsbahndirektion Wien Privatbahnaufsicht 1939- 1945 37 Kartons, 0,5 lfm Bücher Provenienz(en): Reichsbahndirektion Wien 1939 - 1945 Reichsverkehrsministerium 1939 - 1945 Deutsche Reichsbahn 1939 - 1945 Bestandsschwerpunkt(e): Wahrnehmung der staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse in Vereins-, konzes- sions- und aktienrechtlicher sowie in finanzieller Hinsicht gegenüber den Eigentumsgesellschaften der im Reichsbahnbetrieb stehenden Privatbahnen, auch in den Bezirken der Reichsbahndirektionen Linz, Villach, München und Augsburg. Wahrnehmung der staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse in technischer und administrativer Hinsicht gegenüber den in Privatbetrieb stehenden Privatbahnen für das ganze Gebiet des Landes Österreich. Technische Aufsicht und Beteiligung bei der Verwaltungsaufsicht über die Straßenbahnen für das ganze Gebiet des Landes Österreich. Bahnbau - Baurechtssachen - Beförderungsvorschriften - Finanzielles - Grundangelegenheiten - Konzessionierung - Personalangelegenheiten - Rechtsangelegenheiten - Sanitätsdienst - Staatsaufsicht - Statistik - Tariferstellung - technische Vorarbeiten - Transportwesen - Verwaltungsangelegenheiten - Vereinsangelegenheiten - Versicherungsangelegenheiten - zwischenstaatliche Angelegenheiten Rechtsgrundlagen: Mit Kundmachung des Reichsstatthalters vom 9. Februar 1939 (GBl. für Österreich Nr. 204/1939) wurde angeordnet, daß ab 15.Februar 1939 der Reichsverkehrsminister die staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse über die Eisenbahnen in Österreich auch insoweit zu übernehmen hatte, als sie ihm nicht bereits durch die Verordnung über die Wahrnehmung der staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Deutschen Reichsbahn in Österreich vom 30. Mai 1938 (GBl. fürÖsterreich Nr. 163/1938) übertragen worden waren. Der Reichsverkehrsminister wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Befugnisse auf nachgeordnete Behörden zu übertragen. Aufgrund dieser Ermächtigung bestellte der Reichsverkehrsminister den Präsidenten der Reichsbahndirektion Wien zum Reichsbevollmächtigten für die Bahnaufsicht für alle Privatbahnen im Land Österreich, somit auch für jene, deren Strecken in den örtlichen Bereichen der Reichsbahndirektionen Linz, Villach, München und Augsburg lagen (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ZI. 12.126/1939). Im Erlaß des Reichsverkehrsministers vom 16. Februar 1939, enthaltend die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung vom 9. Februar 1939, wurden die Befugnis624