Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesbahndirektion
Beïtandsgruppe 10 Archiv der Republik Am 31. Jänner 1939 wurde die Beschaffungsdirektion des Ministeriums aufgelöst und eine Beschaffungsabteilung bei der Direktion Wien eingerichtet (Nachrichtenblatt. Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich, Nr. 30/1939). Mit der Errichtung dieser Abteilung war die Neueinteilung der Geschäfte abgeschlossen und es wurde am 24. Februar 1939 die nunmehrige Gliederung der Reichsbahndirektion Wien bekanntgegeben (Nachrichtenblatt. Reichsverkehrsministeriums, Abwicklungsstelle Österreich, Nr. 56/1939). Zur örtlichen Überwachung und Anleitung des Betriebes wurden zwischen den Reichsbahndirektionen und den Außenstellen (Bahnhöfe, Betriebswerke, etc.) Betriebsämter, Verkehrsämter und Maschinenämter errichtet (Nachrichtenblatt. Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich, Nr. 363/1938, Nr. 388/1938 und Nr. 396/ 1938). Nach Erlaß des Reichsbahngesetzes durch die Reichsregierung am 4. Juli 1939, das am 12. Juli 1939 in Kraft trat (GBl. für Österreich Nr. 823/1939), und das bestimmte, daß das Reich unter dem Namen Deutsche Reichsbahn das Reichseisenbahnvermögen als ein Sondervermögen des Reichs mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung zu verwalten hatte, wurde am 5. Juli 1939 vom Reichsverkehrsminister eine neue Verwaltungsordnung der Deutschen Reichsbahn erlassen, die die Behörden der Deutschen Reichsbahn und deren Geschäftskreis bestimmte (Amtsblatt der Reichsbahndirektion Wien, Nr. 513/1939; AdR, RBDion W/Varia, Kl/Stk. 2). Diese besagt in Punkt II/3, daß der Reichsverkehrsminister Leiter der Deutschen Reichsbahn war und gleichzeitig auch die Bezeichnung Generaldirektor führte. Die Punkte III/9 bis 13 befassen sich mit den Reichsbahndirektionen. Diese waren direkt dem Reichsverkehrsminister als oberste Instanz unterstellt und bekamen die Leitung der Geschäfte in den Bezirken, vor allem die Betriebs- und Verkehrsabwicklung, übertragen. Der Wirkungs-, Aufgaben- und Einflußbereich einer Reichsbahndirektion lag somit über jenem einer Bundesbahndirektion. Ab 1. Juni 1940 wurde für die Reichsbahndirektion Wien ein neuer Geschäftsplan erlassen, der die Aufgabenbereiche der einzelnen Abteilungen und Dezernate festlegte. Diesem Geschäftsplan wurden die für die Reichsbahndirektionen im Altreich gültigen Anordnungen (Geschäftsanweisung für die Büros der Reichsbahndirektionen vom 1. Mai 1930, die Richtlinien für den Gang der Geschäftssachen und die Form der Erledigung vom 1. August 1930 und der Aktenplan vom 1. Jänner 1928) angeschlossen, die nun auch für die Reichsbahndirektion Wien Geltung hatten (AdR, RBDion W/ Varia, K 1/Stk. 2). Bestandsbeschreibung: Nach der neuen Geschäftordnung, die im Zuge der Verwaltungsreform vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen erlassen wurde, wurden die Bundesbahndirektionen in vier Abteilungen gegliedert (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 121/1932); Abteilung 1: Verwaltungsabteilung Abteilung 2: Bauabteilung 616