Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Österreichische Bundesbahnen

Archiv der Repvbuk Bestandsgruppe 10 seither verschwunden. Zur Vereinfachung der Organisation und des Geschäftsganges im Zentraldienst hatte der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen die Neuregelung der Dienstführung, Gliederung und Zuständigkeit der Generaldirektion und der Bundesbahndirektionen sowie die Errichtung von der Generaldirektion unmittelbar untergeordneten zentralen Verwaltungsstellen beschlossen. Diese Neuordnung trat am l.Juli 1932in Kraft (AdR, ÖBB-GD, ZI. Org 89/1931 und ZI. Org 11/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirek­tion der ÖBB, Nr. 121/1932). Schon mit 15. April 1932 wurdeeine Anzahl von Geschäften aus dem Wirkungskreis der Generaldirektion ausgeschieden und den Bundesbahndirektionen oder anderen Dienststellen zur selbständigen Erledigung zugewiesen (Nachrichtenblatt der Gene­raldirektion der ÖBB, Nr. 79/1932). Die Gliederung in Direktionen wurde nicht geändert. Es wurde aber das Dezernenten- system eingeführt, damit die laufenden Geschäfte der Generaldirektion grundsätzlich von den Dezernenten selbständig erledigt werden sollten. Der Generalsekretär, der Hauptdezement für Rechtsangelegenheiten, der Hauptdezer­nent für Organisations- und Verbandsangelegenheiten und der Sanitätschef wurden dem Generaldirektor unmittelbar unterstellt. Aus dem Wirkungskreis der Generaldirektion wurden verschiedene Agenden ausge­schieden und folgenden - zur zusammenfassenden Behandlung von gleichartigen Betriebsgeschäften - neu errichteten zentralen Verwaltungsstellen (Krankenkassen­verrechnungsstelle, Pensionsstelle, Wagenverwaltungsstelle, Materialverwaltungs­stelle, Zentrale Rechnungsstelle, Tarifberechnungsstelle, Reklamationsstelle und Einnahmenkontrolle) überwiesen, deren genauer Aufgabenbereich aus dem Nach­richtenblatt der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen (Nr. 121/1932) zu entnehmen ist. Von diesen Verwaltungsstellen befinden sich nur die Unterlagen der Wagenverwal­tungsstelle im Archiv, denen die Akten des "Wagendienstes" der früheren Betriebs­direktion vorangestellt sind (Kartons Nr. 1.207 bis 1.215). Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1933 beschloß der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen organisatorische Änderungen im Zentraldienst. Hierbei kam es aber zu keinen wesentlichen Änderungen, sondern es wurde nur der Wirkungskreis einzelner Dezernenten erweitert oder bestimmte Obliegenheiten einem anderen Dezernenten zugewiesen (AdR, ÖBB-GD, ZI. Org 105/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 1/1933). Gemäß § 3, Pkt. 4, Buchstabe b) und d) des Statutes für die Österreichischen Bun­desbahnen beschloß der Vorstand mit Dienstanweisung, daß die Generaldirektion und die zentralen Verwaltungsstellen grundsätzlich alle jene nicht ortsverbundenen Ge­schäfte zur unmittelbaren Besorgung zu übernehmen hatten, die von den Bundes­bahndirektionen nach den bisherigen Bestimmungen nicht abschließend behandelt werden konnten, oder welche zweckmäßig zentral behandelt werden sollten (Nach­richtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 1/1934). Mit gleicher Dienstanweisung wurde die Personaldirektion aufgelöst und als neue zen­trale Verwaltungsstelle die Personalstelle, deren Leiter der Generalsekretär war, er­richtet. Dieser Personalstelle, die am 1. Juni 1934 die Tätigkeit aufnahm, oblag die Per­601

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