Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesministerium für Handel und Verkehr

Archiv der Republik Bestandsgruppe 10 Landesregierung vom 15. März 1938 (GBl. für Österreich Nr. 4/1938) bestimmte der Reichsstatthalter mit Zustimmung des Reichsministers des Innern, mit Wirkung vom 31. Mai 1938, von welchen Stellen die Geschäfte der österreichischen Landesregierung wahrgenommen werden sollten. Zu diesen gehörte auch das Ministerium für Wirt­schaft und Arbeit (GBl. für Österreich Nr. 154/1938). Im Erlaß des Reichsstatthalters vom 11. August 1938, der am 18. August 1938 in Kraft trat, wurde festgelegt, daß auch die Zuständigkeiten des bisherigen Bundesministeriums für Handel und Verkehr in den Wirkungsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen sollten (GBl. für Österreich Nr. 339/1938, § 1). Die Verkehrssektion des Bundesministeriums für Handel und Verkehr wurde laut Geschäftsverteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit diesem als Überleitende Verkehrssektion unterstellt (GBl. für Österreich Nr. 340/1938). Mit Verordnung vom 9. Februar 1939 (GBl. fürÖsterreich Nr. 204/1939), die am 11. Februar 1939 in Kraft trat, wurde angeordnet, daß der Reichsverkehrsminister ab 15. Februar 1939 die staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse über die Eisenbahnen in Österreich auch insoweit übernehmen sollte, soweit sie ihm nicht bereits durch die Verordnung vom 30. Mai 1938 (GBl. fürÖsterreich Nr. 163/1938) übertragen worden waren. Der Reichsverkehrsminister wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Befugnisse auch nachgeordneten Behörden zu übertragen. Kraft dieser Verordnung gingen alle Befugnisse eisenbahnbehördlicher bzw. eisenbahnaufsichtsbehördlicher Natur, insbe­sondere auch jene, die bis dahin von der Überleitenden Verkehrssektion des Ministe­riums für Wirtschaft und Arbeit gegenüber den Privatbahnen in Österreich wahrge­nommen worden waren, auf den Reichsverkehrsminister bzw. auf die von ihm zur Ausübung dieser Befugnisse ermächtigten Behörden, Dienststellen und Organe Uber (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ZI. 12.126/1939). Aufgrund der in der erstgenannten Verordnung enthaltenen Ermächtigung hatte der Reichsverkehrsminister den Präsidenten der Reichsbahndirektion Wien zum Reichs­bevollmächtigten für Bahnaufsicht für alle Privatbahnen im Lande Österreich bestellt, somit auch für jene, deren Strecken im örtlichen Bereich der Reichsbahndirektionen Linz, Villach, München und Augsburg lagen. Demnach wurde mit sofortiger Wirk­samkeit vom 19. März 1939 die Überleitende Verkehrssektion des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Aufgabenkreis "Wirtschaft", aufgelassen. Die Angelegenheiten des Kraftfahrlinienwesens, der Liquidierung der österreichi­schen Luftfahrt und der Schiffahrtsangelegenheiten blieben weiterhin dem Ministe­rium für Wirtschaft und Arbeit, außerhalb des Abteilungsverbandes, als selbständige Referate unterstellt (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ZI. 12.126/1939). Bestandsbeschreibung: In den Akten sind alle Ereignisse und Entscheidungen des österreichischen Verkehrs­wesens und der Verkehrspolitik sehr gut dokumentiert. In diesen Zeitraum fällt auch der Beginn der Verkehrsluftfahrt und die Entwicklung der Personenseilschwebebah­nen. Der Bestand ist durch Indizes und Protokollbücher sehr gut benützbar. Für die beiden ersten Jahrgänge sind nur Schlagwortindizes vorhanden, ab 1925 gibt es sowohl 587

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