Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 06: Finanzen (Hubert Steiner) - Gruppe 08: Deutsche Wehrmacht (Gerhard Artl) - Deutsche Wehrmacht

Archiv der Repu buk Bestandsgruppe 08 08R001/1 Deutsche Wehrmacht Wehrstammbuchreihe 1938 - 1945 8.669 Kartons Provenienz(en): Diverse Wehrbezirkskommanden bzw. Wehrmeldeämter, insbesondere St.Pölten, Baden, Wr. Neustadt, Judenburg, Leibnitz, Leoben, Burgenland; Tirol und Kärnten fehlen nahezu vollständig Heeresentlassungsstelle 1/XVII Wien (Einzelstücke) Heeresentlassungsstelle 4/XVIII Graz (Stammkarten) Standortgebühmisstelle St. Pölten (Besoldungskarten) Reichsarbeitsdienst-Stammkarten (Vorarlberg) Luftgau XVII (Luftwaffenhelfer) SS-Ergänzungsstellen Donau (XVII) und Alpenland (XVIII) (Einzelstücke) Unterlagen über Luftwaffensoldaten, die beim Amtsgericht Berlin-Mitte während des Krieges ein Testament hinterlegten Wehrdienstunterlagen von Antragstellern (Originale und beglaubigte Kopien) Abgaben des Bundesarchivs/Zentralnachweisstelle Aachen Bestandsschwerpunkt(e): Auszeichnungen - Beförderungen - Disziplinarangelegenheiten - Kriegseinsatz - Musterungen - Personaldaten - uk-Stellungen - Versetzungen - Wehrdienst - Wehrdienstzeiten Bestandsbeschreibung: Neben Wehrstammbüchem wurden in diese Reihe auch alle jene Personalunterlagen aufgenommen, die dem Format nach (max. DIN A5) dazu paßten. Dies betraf vor allem Wehrpässe, Soldbücher, Wehrstammkarten, Wehrstammblätter, Kriegsstammrollen, Gesundheitsbücher, Gesundheitsblätter, diverse Verwendungs-,Fehl- und Stammkar­ten, Aufenthaltsmeldungen, Besoldungskarten, Schießbücher, Führungsbücher, Personalbücher von Luftwaffenhelfem, Personalienauszüge (Amtsgericht Berlin- Mitte) sowie jene Unterlagen (Entlassungsscheine, Feldpost etc.), die bei Ausfertigung einer Dienstzeitbestätigung dem Antragsteller abgenommen wurden. Einem ordnungsgemäß geführten Wehrstammbuch können sämtliche Angaben zur Person bzw. über die militärische Laufbahn entnommen werden. Einschränkend muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß gemäß Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht vom 24. August 1944 aus Gründen der Vereinfachung die Wehrstamm­bücher erst dann weiterzuführen waren, wenn der Soldat entlassen wurde, starb oder als vermißt galt. Bei der Erfassung Dienstpflichtiger bzw. Freiwilliger der Deutschen Wehrmacht wurde durch die polizeiliche Meldebehörde als grundlegendes Erfassungsmittel das Wehrstammblatt angelegt. Dieses bestand aus einer grünen Ausfertigung für die Kreispolizeibehörde, einer braunen Ausfertigung für die Ortspolizeibehörde, einer 517

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